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Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Allgemeine Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Vorwort

Die Verwaltungsgemeinschaft Hexental erhebt in Erledigung für ihre Mitgliedsgemeinden Au, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau für den in deren Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer/innen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte innerhalb der Gemeinden Au, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnauhaben, erhebt die Verwaltungsgemeinschaft Hexental in Erledigung für die Gemeinden Au,Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Wenn die Verwaltungsgemeinschaft Hexental in Erledigung für die Gemeinen Au, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten tun. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Verwaltungsgemeinschaft Hexental, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Hexental für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steuerabteilung richten.

Die Kontaktdaten lauten:

Mika Jehle –
Christine Menner -
Christel Sumser –

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten per E-Mail wenden.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet.

Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheid bzw. Zerlegungsbescheid festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderlicheDaten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und erhebungsverfahren berücksichtigen.

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B.
  • Vor- und Nachname,
  • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
  • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigten, des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter(s),
  • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen.
Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z. B.
  • Gewerbesteuermessbetrag,
  • Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
  • Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
  • Bankverbindung,
  • Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen,
  • Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.
Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, sowie diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:
  • Die Ordnungsämter der Mitgliedsgemeinden Au, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau übermitteln uns Daten über Gewerbemeldungen.
  • Die Einwohnermeldeämter der Mitgliedsgemeinden Au, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau übermitteln Meldedaten.
Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.

Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfrage bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiel:
Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückeigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Wir dürfen betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.

Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. 6.)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).

Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).
Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten finden sie unter www.bfdi.bund.de bzw. unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bi 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

8. Wo erhalten Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie
  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 13. Januar 2020 (siehe Bundessteuerblatt 2020 Teil I S. 143 und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de))
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen – Service – Publikationen – Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://ww.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden
entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u. a. unter https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
Stand: 8. März 2021_geändert 1. Januar 2024
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17.12.2024
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Gemeinderatssitzung