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Datenschutzhinweise für Wahlhelfer

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir sind dazu verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und nehmen diesen Auftrag auch ernst. Wir möchten Sie mit der folgenden Auskunft über die Verarbeitung der über Sie erhobenen personenbezogenen Daten sowie Ihre diesbezüglichen Datenschutzrechte informieren.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Gemeinde Horben
Dorfstraße 2
79289 Horben
+49 (0) 761 / 211 6980
+49 (0) 761 / 211 698-32

https://gemeinde.horben.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Schneider & Zajontz Consult GmbH
c/o Datenschutzbeauftragte
Wannenäckerstraße 43
74078 Heilbronn
+49 (0) 7131 392-0
+49 (0) 7131 392-149

https://www.schneider-zajontz.de

2. Welche personenbezogenen Daten erheben wir?

Wir verarbeiten für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer folgende Informationen:
  • Anrede, Titel, Vorname, Nachname,
  • Anschrift,
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
  • Bankverbindung,
  • Ggf. Dienst- bzw. Berufsbezeichnung,
  • Ggf. Dienststelle / Arbeitgeber,
  • Bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion

3. Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und zur Erfüllung unserer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO)
Die Gemeinde verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, um Sie als Wahlhelfer zu bestellen bzw. einzusetzen. Ihre personenbezogenen Daten werden nach den jeweiligen Wahlgesetzen verarbeitet, z.B.:
  • Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung,
  • Verordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide,
  • Bundeswahlgesetz,
  • Bundeswahlordnung,
  • Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland,
  • Europawahlordnung,
  • Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, des Kreistages und der Landräte
  • Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Rahmen der Wahlhelfergewinnung auch bei künftigen Wahlen/Abstimmungen, um Sie zukünftig im Rahmen der Wahlhelfergewinnung kontaktieren zu können.

Weiterhin verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, weil wir verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen, die eine Datenverarbeitung nach sich ziehen. Hierzu zählen Steuergesetze sowie die gesetzlich vorgeschriebene Buchführung, die Erfüllung von Anfragen und Anforderungen von Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden und die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.

4. An wen werden Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls übermittelt?

Innerhalb der Organisation
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb unserer Verwaltung ausschließlich an die Bereiche und Personen weiter, die diese Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben benötigen.
Diese sind:
  • die Kämmerei (zur Auszahlung der Wahlhelferentschädigung „Erfrischungsgeld“) sowie
  • an die Wahlvorstände des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks (zur Kontaktaufnahme).
Im Rahmen von Auftragsverarbeitungen
Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem Auftrag auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DSGVO verarbeitet. In diesen Fällen stellen wir sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt. Die Kategorien von Empfängern sind in diesem Fall:
  • IT-Dienstleistungen
  • Externes Rechenzentrum
  • Unterstützung / Wartung von IT-Anwendungen
  • Datenvernichtung
Außerhalb der Organisation [Dritte]
Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Organisation erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben bzw. gebieten oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
  • Steuerberater oder Wirtschafts- und Lohnsteuer- und Betriebsprüfer (gesetzlicher Prüfungsauftrag).
  • Öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Aufsichtsbehörden, Finanzamt) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung.
  • Empfänger, an die die Weitergabe unmittelbar erforderlich ist (Abwicklung Zahlungsverkehr).

5. Werden Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Ihre Daten werden nur innerhalb der Europäischen Union und Staaten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet.

6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir verarbeiten die Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der
Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.

7. Welche Rechte haben Sie bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

Sie haben das Recht:
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder an unsere Hauptverwaltung wenden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Lautenschlagerstraße 20
D-70173 Stuttgart
Telefon: +49(0)711 61 55 41 - 0
Telefax: +49(0)711 61 55 41 - 15
E-Mail:

Widerspruchsrecht

Soweit die Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten einzulegen. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen. Diese müssen Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung muss der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an .

8. Sind Sie verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Die Bereitstellung personenbezogener Daten für die Anmeldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer erfolgt freiwillig. Die kommunale Wahlbehörde ist berechtigt Sie als Wahlhelfer zu verpflichten, wenn sich nicht ausreichend freiwillige Helfer melden.

Sofern Sie keiner Verpflichtung der kommunalen Wahlbehörde unterliegen, besteht für Sie keine Pflicht Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung dieser Daten hat zur Folge, dass wir Sie nicht als ehrenamtlichen Wahlhelfer einsetzen können.

9. Aus welcher Quelle stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Kontaktaufnahme zur freiwilligen Anmeldung als Wahlhelfer von Ihnen erhalten haben. Im Übrigen erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten vom Einwohnermeldeamt, wenn die kommunale Wahlbehörde Sie als Wahlhelfer verpflichtet.

10. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Wir nutzen keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO.

11. Werden Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet?

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeitet als den, für den die Daten erhoben wurden.
Termine in Horben
22.11.2024
Generalversammlung
07.12.2024
Weihnachtsmarkt
14.12.2024
Weihnachtskonzert
17.12.2024
Gemeinderatssitzung
17.01.2025
Neujahrsempfang
28.01.2025
Gemeinderatssitzung
11.03.2025
Gemeinderatssitzung
08.04.2025
Gemeinderatssitzung