Datenschutzhinweise für die Durchführung von Wahlen und Erteilung von Wahlscheinen / Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir sind dazu verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und nehmen diesen Auftrag auch ernst. Wir möchten Sie mit der folgenden Auskunft über die Verarbeitung der über Sie erhobenen personenbezogenen Daten sowie Ihre diesbezüglichen Datenschutzrechte informieren.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Gemeinde Horben
Dorfstraße 2
79289 Horben
+49 (0) 761 / 211 6980
+49 (0) 761 / 211 698-32
https://gemeinde.horben.de
Gemeinde Horben
Dorfstraße 2
79289 Horben
+49 (0) 761 / 211 6980
+49 (0) 761 / 211 698-32
https://gemeinde.horben.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Schneider & Zajontz Consult GmbH
c/o Datenschutzbeauftragte
Wannenäckerstraße 43
74078 Heilbronn
+49 (0) 7131 392-0
+49 (0) 7131 392-149
https://www.schneider-zajontz.de
Schneider & Zajontz Consult GmbH
c/o Datenschutzbeauftragte
Wannenäckerstraße 43
74078 Heilbronn
+49 (0) 7131 392-0
+49 (0) 7131 392-149
https://www.schneider-zajontz.de
2. Welche personenbezogenen Daten erheben wir?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten für die Durchführung von Wahlen und die Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie die Erteilung von Wahlscheinen. Dafür erfassen wir die folgenden Informationen:
Beantragung von Briefwahlunterlagen durch Wahlberechtigten:
Beantragung von Briefwahlunterlagen durch Wahlberechtigten:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
- Abgleich Wählerverzeichnis
Beantragung von Briefwahlunterlagen mit Bevollmächtigten:
- Name,
- Vorname,
- Datum,
- Unterschrift
Wahllokal Wahlberechtigten:
- Persönliche Abstimmung in einem Wahllokal (Abgleich Personalausweis),
- Abgleich Wählerverzeichnis
3. Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Damit wir Ihre Beantragung auf Zusendung oder Abholung eines Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen bearbeiten können sowie die Durchführung der Briefwahl oder persönlichen Abstimmung in einem Wahllokal zu gewährleisten, ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung i.V.m Wahlgesetzen und Wahlordnungen der jeweiligen Wahl.
4. An wen werden Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls übermittelt?
Innerhalb der Organisation
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb unserer Verwaltung ausschließlich an die Bereiche und Personen weiter, die diese Daten zur Umsetzung unserer Aufgaben benötigen. In diesem Fall das Wahlamt.
Im Rahmen von Auftragsverarbeitungen
Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem Auftrag auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DSGVO verarbeitet. In diesen Fällen stellen wir sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt. Die Kategorien von Empfängern sind in diesem Fall:
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb unserer Verwaltung ausschließlich an die Bereiche und Personen weiter, die diese Daten zur Umsetzung unserer Aufgaben benötigen. In diesem Fall das Wahlamt.
Im Rahmen von Auftragsverarbeitungen
Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem Auftrag auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DSGVO verarbeitet. In diesen Fällen stellen wir sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt. Die Kategorien von Empfängern sind in diesem Fall:
- IT-Dienstleistungen
- Externes Rechenzentrum
- Unterstützung / Wartung von IT-Anwendungen
- Datenvernichtung
- Online-Dienst zur Beantragung der Briefwahlunterlagen mit Wahlschein
Außerhalb der Organisation [Dritte]
Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Organisation erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben bzw. gebieten oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Organisation erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben bzw. gebieten oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
- Öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Aufsichtsbehörden, Finanzamt) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung.
5. Werden Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Ihre Daten werden nur innerhalb der Europäischen Union und Staaten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet.
6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir unterliegen verschiedenen Aufbewahrungspflichten, die sich aus den wahlrechtlichen Vorgaben der für die jeweilige Wahl geltenden Wahlgesetze und -Ordnungen ergeben. Diese sind z.B. Bundeswahlordnung, Europawahlordnung, Kommunalwahlordnung, Landeswahlordnung, Bundeswahlgesetz, Europawahlgesetz etc.
Die Wahlbenachrichtigungen werden unverzüglich vernichtet. Gleiches gilt auch für Wahlbriefumschläge, soweit sie nicht zu verspätet eingegangenen oder zurückgewiesenen Wahlbriefen gehören.
Die Wähler- und Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse ungültiger Wahlscheine, Verzeichnisse von Wahlberechtigten in Sonderwahlbezirken, Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge, Wahlscheinanträge, Wahlscheine sowie verspätet eingegangene und zurückgewiesene Wahlbriefe werden binnen 6 Monaten nach der Wahl vernichtet, wenn nicht der Bundes-, Landes oder Kreiswahlleiter etwas anderes anordnet (z.B. schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat).
Die übrigen Wahlunterlagen, mit Ausnahme der Niederschriften über Sitzungen der Wahlausschüsse ohne Anlagen, können 60 Tage vor der neuen Wahl vernichtet werden. Der Bundes-, Landes oder Kreiswahlleiter kann zulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
Die Wahlbenachrichtigungen werden unverzüglich vernichtet. Gleiches gilt auch für Wahlbriefumschläge, soweit sie nicht zu verspätet eingegangenen oder zurückgewiesenen Wahlbriefen gehören.
Die Wähler- und Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse ungültiger Wahlscheine, Verzeichnisse von Wahlberechtigten in Sonderwahlbezirken, Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge, Wahlscheinanträge, Wahlscheine sowie verspätet eingegangene und zurückgewiesene Wahlbriefe werden binnen 6 Monaten nach der Wahl vernichtet, wenn nicht der Bundes-, Landes oder Kreiswahlleiter etwas anderes anordnet (z.B. schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat).
Die übrigen Wahlunterlagen, mit Ausnahme der Niederschriften über Sitzungen der Wahlausschüsse ohne Anlagen, können 60 Tage vor der neuen Wahl vernichtet werden. Der Bundes-, Landes oder Kreiswahlleiter kann zulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
7. Welche Rechte haben Sie bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder an unsere Hauptverwaltung wenden.
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
D-70173 Stuttgart
Telefon: +49(0)711 61 55 41 - 0
Telefax: +49(0)711 61 55 41 - 15
E-Mail:
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
D-70173 Stuttgart
Telefon: +49(0)711 61 55 41 - 0
Telefax: +49(0)711 61 55 41 - 15
E-Mail:
8. Sind Sie verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Die Bereitstellung personenbezogener Daten für die Erstellung und Übermittlung des Wahlscheins und zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen sowie die Durchführung der Wahlabstimmung erfolgt freiwillig.
Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung dieser Daten hat zur Folge, dass wir Ihnen keinen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zur Verfügung stellen können – Sie können keine Wahlabstimmung vornehmen. Es sei denn, Sie geben Ihre Stimme persönlich in einem Wahllokal ab.
Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung dieser Daten hat zur Folge, dass wir Ihnen keinen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zur Verfügung stellen können – Sie können keine Wahlabstimmung vornehmen. Es sei denn, Sie geben Ihre Stimme persönlich in einem Wahllokal ab.
9. Aus welcher Quelle stammen Ihre personenbezogenen Daten?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Kontaktaufnahme zur Beantragung der Briefwahlunterlagen von Ihnen erhalten haben. Des Weiteren haben wir Ihre personenbezogenen Daten aus dem Wählerverzeichnis.
10. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?
Wir nutzen keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO.
11. Werden Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet?
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeitet als den, für den die Daten erhoben wurden.
Termine in Horben
22.11.2024
Generalversammlung
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