Hinweis zu kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Horben steht den Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen mit technischer Hilfe zur Verfügung.
Neben diesen gesetzlich definierten Pflichtaufgaben übernimmt die Feuerwehr in bestimmten Fällen auch sogenannte „Kann-Aufgaben“.
Hierzu zählt beispielsweise das Auspumpen von vollgelaufenen Kellern oder anderen Gebäudeteilen infolge von Starkregen oder Wasserschäden („Wassernot“).
Wir weisen darauf hin, dass diese Kann-Leistungen ab dem Zeitpunkt der Alarmierung/Anfahrt zur Einsatzstelle kostenpflichtig sind, sofern die Maßnahme beispielsweise im Interesse der Eigentümer – also beispielsweise zur Schadensminderung am Gebäude – erfolgt.
Die Erhebung dieser Kosten richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg sowie der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Horben. Die Kosten werden den Betroffenen im Anschluss an den Einsatz in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie:
Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, diese Hilfeleistungen in jedem Fall zu erbringen. Die Ein-satzentscheidung erfolgt auf Grundlage der vorhandenen Einsatzkapazitäten und unter Berücksichtigung der Gefahrenlage.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hauptamtsleiter Bopp, Gemeinde Horben, gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Horben
Die Freiwillige Feuerwehr Horben steht den Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen mit technischer Hilfe zur Verfügung.
Neben diesen gesetzlich definierten Pflichtaufgaben übernimmt die Feuerwehr in bestimmten Fällen auch sogenannte „Kann-Aufgaben“.
Hierzu zählt beispielsweise das Auspumpen von vollgelaufenen Kellern oder anderen Gebäudeteilen infolge von Starkregen oder Wasserschäden („Wassernot“).
Wir weisen darauf hin, dass diese Kann-Leistungen ab dem Zeitpunkt der Alarmierung/Anfahrt zur Einsatzstelle kostenpflichtig sind, sofern die Maßnahme beispielsweise im Interesse der Eigentümer – also beispielsweise zur Schadensminderung am Gebäude – erfolgt.
Die Erhebung dieser Kosten richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg sowie der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Horben. Die Kosten werden den Betroffenen im Anschluss an den Einsatz in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie:
Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, diese Hilfeleistungen in jedem Fall zu erbringen. Die Ein-satzentscheidung erfolgt auf Grundlage der vorhandenen Einsatzkapazitäten und unter Berücksichtigung der Gefahrenlage.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hauptamtsleiter Bopp, Gemeinde Horben, gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Horben
Feuerwehr - Wir über uns

Darüber hinaus funktioniert die Zusammenarbeit mit unserem Unterstützungsbereich im Hinblick auf die Ausbildung oder Beschaffung und Bereitstellung von speziellem Gerät (z.B. Rettungssatz, Wärmebildkamera) hervorragend. Durch unsere exponierte Lage, die großen Höhenunterschiede (380 bis 950 Höhenmeter) und die großen Distanzen haben wir Verhältnisse, wie man sie sonst nur im Hochschwarzwald antrifft. Bei einem Brandeinsatz darf der Innenangriff (z.B. Menschenrettung, Entstehungsbrand) nur mit Wasser am Strahlrohr durchgeführt werden. Nur ein Ortsteil (Heubuck) ist komplett über die öffentliche Wasserversorgung (Hydranten) abgedeckt. Drei weitere sind zum Teil und zwei Ortsteile gar nicht über Hydranten versorgt. In diesen Bereichen ist der Brandschutz über Bäche und Brandweiher gesichert. Das heißt für die Feuerwehr, dass an der Wasserentnahmestelle eine Tragkraftspritze in Stellung gebracht wird. Je nach Einsatzort muss sogar eine 2. Tragkraftspritze zwischen Wasserentnahme- und Einsatzstelle geschaltet werden. Das Entladen der Pumpen, das Kuppeln der Saugschläuche, das Verlegen der Druckschläuche (zum Teil über 500m) erfordert einen hohen Einsatz an Personal und Zeit.
Der Einsatz in der Feuerwehr ist ein attraktives Ehrenamt. An dieser Stelle sind alle Interessierten (Frauen und Männer) aufrufen, bei uns mitzumachen. Das geht ganz zwanglos z.B. durch einen Anruf beim Kommandanten (Tel. 290151) oder einer Teilnahme bei einer Feuerwehrprobe (donnerstags 20 Uhr in den ungeraden Wochen).
Hans-Peter Amann
Maienackerweg 3
79289 Horben
Tel.: 0761/ 290151 (privat)
Handy: 0174/1698231 e-mail:
In Notfällen bitten wir die bekannte Notrufnummer "112" zu wählen.
Maienackerweg 3
79289 Horben
Tel.: 0761/ 290151 (privat)
Handy: 0174/1698231 e-mail:
In Notfällen bitten wir die bekannte Notrufnummer "112" zu wählen.
Dokumentationen
- Bilder zur Feuerwehrweihe am 30. April 2006
(PDF Datei - 577 KB) - Chronik der Freiwilligen Feuerwehr Horben
(PDF Datei - 95 KB) - Lehrgangsübersicht der Feuerwehr Horben
(PDF Datei - 152 KB)
Weitere Informationen:
Kreisfeuerwehrverband Breisgau-Hochschwarzwald - www.kfv-lkbh.de
Kreisfeuerwehrverband Breisgau-Hochschwarzwald - www.kfv-lkbh.de
Termine in Horben
19.09.2025
Einschulungsfeier Grundschule Horben
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20.09.2025 - 21.09.2025
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
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26.09.2025 - 28.09.2025
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
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28.09.2025
Familienwanderung Turnverein Horben
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21.10.2025
Gemeinderatssitzung
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31.10.2025
Happy Halloween Haibraingeister Horben
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01.11.2025
Allerheiligen
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11.11.2025
St. Martin
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