Gemeinde aktuell
Sehr geehrte Hauseigentümer,
in den nächsten Tagen erhalten Sie den Ablesebrief mit der Aufforderung, uns Ihren Zählerstand per 31. Dezember 2024 zu übermitteln.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Möglichkeit der Onlineübermittlung nutzen.
Der auf den Briefen aufgedruckte QR-Code führt Sie direkt zur Eingabe Ihres Zählers. Anstelle des QR-Codes können Sie über den nachfolgenden Link auch Ihren Zählerstand übermitteln:
https://www.vghexental.de/aufgaben-kontakt/ablesung-wasserzaehler
Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter, die auf Ihrem Ablesebrief vermerkt sind, gerne zur Verfügung.
in den nächsten Tagen erhalten Sie den Ablesebrief mit der Aufforderung, uns Ihren Zählerstand per 31. Dezember 2024 zu übermitteln.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Möglichkeit der Onlineübermittlung nutzen.
Der auf den Briefen aufgedruckte QR-Code führt Sie direkt zur Eingabe Ihres Zählers. Anstelle des QR-Codes können Sie über den nachfolgenden Link auch Ihren Zählerstand übermitteln:
https://www.vghexental.de/aufgaben-kontakt/ablesung-wasserzaehler
Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter, die auf Ihrem Ablesebrief vermerkt sind, gerne zur Verfügung.
Am Mittwoch den 11.12.2024 bleibt das Rathaus Horben wegen einer internen Wahl-Schulung für den Publikumsverkehr geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Rathausteam Horben
Ihr Rathausteam Horben
Grundrisse der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Horben
Um die räumliche Situation zu verbessern, wird ein neuer Kopfbau im Osten des Schulgebäudes errichtet. Dafür wird der eingeschossige Gebäudeteil abgerissen, der aktuell als Werkraum genutzt wird. Die veralteten Sanitäranlagen werden an den Ort der ehemaligen Treppe verlegt und neu errichtet. Zusätzlich sind Umbauarbeiten im angrenzenden Altbau der Schule geplant, um Schallschutzmaßnahmen, Akustikdecken und die Sanierung der Oberflächen durchzuführen.
Der neue Erweiterungsbau bietet im Erdgeschoss Räume für die Schulverwaltung (Rektorat, Besprechungszimmer, Erste-Hilfe-Raum, Lehrerzimmer und Materialraum) sowie geschlechtergetrennte Sanitäranlagen für das Personal. Im ersten Obergeschoss bleibt der Schulbetrieb bestehen, während im zweiten Obergeschoss ein Bereich für die flexible Schulkindbetreuung entsteht, inklusive eines multifunktionalen Raumes für Nachmittagsbetreuung und Mittagessen. Zusätzlich wird im Erdgeschoss ein Sozialraum für das Personal und ein Leitungsbüro für die Verwaltung der Schulkindbetreuung eingerichtet.
Der bestehende Eingangsbereich wird zu einem multifunktionalen Raum umgebaut, der auch von Vereinen und der Bürgerschaft genutzt werden kann. Um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten, wird ein Aufzug eingebaut. Der Zugang kann unabhängig von der Schule abgeschlossen werden, um eine autarke Nutzung zu ermöglichen.
Nachfolgend können Sie hierzu die Grundrisse und Ansichten der Planung sehen.
Um die räumliche Situation zu verbessern, wird ein neuer Kopfbau im Osten des Schulgebäudes errichtet. Dafür wird der eingeschossige Gebäudeteil abgerissen, der aktuell als Werkraum genutzt wird. Die veralteten Sanitäranlagen werden an den Ort der ehemaligen Treppe verlegt und neu errichtet. Zusätzlich sind Umbauarbeiten im angrenzenden Altbau der Schule geplant, um Schallschutzmaßnahmen, Akustikdecken und die Sanierung der Oberflächen durchzuführen.
Der neue Erweiterungsbau bietet im Erdgeschoss Räume für die Schulverwaltung (Rektorat, Besprechungszimmer, Erste-Hilfe-Raum, Lehrerzimmer und Materialraum) sowie geschlechtergetrennte Sanitäranlagen für das Personal. Im ersten Obergeschoss bleibt der Schulbetrieb bestehen, während im zweiten Obergeschoss ein Bereich für die flexible Schulkindbetreuung entsteht, inklusive eines multifunktionalen Raumes für Nachmittagsbetreuung und Mittagessen. Zusätzlich wird im Erdgeschoss ein Sozialraum für das Personal und ein Leitungsbüro für die Verwaltung der Schulkindbetreuung eingerichtet.
Der bestehende Eingangsbereich wird zu einem multifunktionalen Raum umgebaut, der auch von Vereinen und der Bürgerschaft genutzt werden kann. Um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten, wird ein Aufzug eingebaut. Der Zugang kann unabhängig von der Schule abgeschlossen werden, um eine autarke Nutzung zu ermöglichen.
Nachfolgend können Sie hierzu die Grundrisse und Ansichten der Planung sehen.
- Grundrisse und Ansichten
(PDF Datei - 767 KB)
Ehrenamtliche Mitglieder der Gemeinde Horben für den Gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen ab 01.01.2025 bis 31.12.2028 gesucht
Die Gemeinde Horben sucht auf Basis von § 192 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Grundstückswertermittlung und sonstigen Wertermittlungen erfahrene (Sachkunde und Erfahrung) Personen, die als ehrenamtliche Gutachter im Gemeinsamen Gutachterausschuss mitwirken möchten. Die Gemeinde Horben besetzt eine Gutachterstelle im Ausschuss. Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF Datei.
Die Gemeinde Horben sucht auf Basis von § 192 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Grundstückswertermittlung und sonstigen Wertermittlungen erfahrene (Sachkunde und Erfahrung) Personen, die als ehrenamtliche Gutachter im Gemeinsamen Gutachterausschuss mitwirken möchten. Die Gemeinde Horben besetzt eine Gutachterstelle im Ausschuss. Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF Datei.
- Suche_ehrenamtliche_Gutachter. pdf
(PDF Datei - 81 KB)
Stellungnahme der Gemeinde Horben zum Regionalplan "Windenenergie"
- RVSO Stellungnahme 26082024
(PDF Datei - 129 KB)
Austräger/in für das Mitteilungsblatt gesucht
in Horben für den Ortsteil „Katzental“
Für den Ortsteil „Katzental“ wird ab sofort ein Austräger / eine Austrägerin gesucht. Die Erscheinungsweise ist 14 – tägig freitags.
Interessenten, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Horben. Tel. 0761/ 211698-0.
in Horben für den Ortsteil „Katzental“
Für den Ortsteil „Katzental“ wird ab sofort ein Austräger / eine Austrägerin gesucht. Die Erscheinungsweise ist 14 – tägig freitags.
Interessenten, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Horben. Tel. 0761/ 211698-0.
Horben Breitbandausbau - Baustelleneinrichtungsfläche
Baustelleneinrichtungsfläche am Heubuck
Im Rahmen des Breitbandausbaus des Zweckverbands Breisgau Hochschwarzwald werden ab dem 21.05.2024 die Parkplätze und die angrenzende Grünfläche am Heubuck als Baustelleneinrichtungsfläche von der Firma Joos genutzt werden.
An den betroffenen Parkflächen werden rechtzeitig Parkverbotschilder angebracht.
Wir bitten dieser Sperrung Folge zu leisten, für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Ihr Verständnis und danken für Ihre Kooperation. Baustelleneinrichtungsfläche
Gemeindeverwaltung Horben
Baustelleneinrichtungsfläche am Heubuck
Im Rahmen des Breitbandausbaus des Zweckverbands Breisgau Hochschwarzwald werden ab dem 21.05.2024 die Parkplätze und die angrenzende Grünfläche am Heubuck als Baustelleneinrichtungsfläche von der Firma Joos genutzt werden.
An den betroffenen Parkflächen werden rechtzeitig Parkverbotschilder angebracht.
Wir bitten dieser Sperrung Folge zu leisten, für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Ihr Verständnis und danken für Ihre Kooperation. Baustelleneinrichtungsfläche
Gemeindeverwaltung Horben
Einführung einer Kampfhundesteuer ab 1. Januar 2024
(02.01.2024)
Die Gemeinde hat eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Diese trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Wer zu diesem Zeitpunkt einen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 3 der Hundesteuersatzung im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten der Satzung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen und die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) mitzuteilen. Kampfhunde sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Für Rückfragen steht Ihnen das Gemeindeteam oder Herr Jehle von der Verwaltungsgemeinschaft
Hexental (Tel. 0761 40161-53 oder ) gerne zur Verfügung.
(02.01.2024)
Die Gemeinde hat eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Diese trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Wer zu diesem Zeitpunkt einen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 3 der Hundesteuersatzung im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten der Satzung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen und die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) mitzuteilen. Kampfhunde sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Für Rückfragen steht Ihnen das Gemeindeteam oder Herr Jehle von der Verwaltungsgemeinschaft
Hexental (Tel. 0761 40161-53 oder ) gerne zur Verfügung.
Ablesebriefe für die Jahresendabrechnung 2023
Sehr geehrte HauseigentümerInnen,
in den nächsten Tagen erhalten Sie den Ablesebrief mit der Aufforderung, uns Ihren Zählerstand per 31. Dezember 2023 zu übermitteln.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Möglichkeit der Onlineübermittlung nutzen.
Der auf den Briefen aufgedruckte QR-Code führt Sie direkt zur Eingabe Ihres Zählers.
Für Rückfragen stehen Ihnen die SachbearbeiterInnen, die auf Ihrem Ablesebrief vermerkt sind, gerne zur Verfügung.
Sehr geehrte HauseigentümerInnen,
in den nächsten Tagen erhalten Sie den Ablesebrief mit der Aufforderung, uns Ihren Zählerstand per 31. Dezember 2023 zu übermitteln.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Möglichkeit der Onlineübermittlung nutzen.
Der auf den Briefen aufgedruckte QR-Code führt Sie direkt zur Eingabe Ihres Zählers.
Für Rückfragen stehen Ihnen die SachbearbeiterInnen, die auf Ihrem Ablesebrief vermerkt sind, gerne zur Verfügung.
Gemeinsamer Brief aller GemeinderätInnen aus Horben an die Gemeinde Au
- IllenbergWindkraftOffenerBrief20231017.p df
(PDF Datei - 167 KB)
Gemeinde Horben erhält Rekordförderung für Neubau des Kindergartens
Die schwierige Situation in der Kinderbetreuung ist in vielen Gemeinden ein Diskussionsthema. Die Gemeinde Horben hat daher seit 2019 einen Arbeitskreis "Kinderbetreuung" und beschloss bereits 2022 den Neubau eines Kindergartens und die Umgestaltung der Ortsmitte zu einem sozialen Treffpunkt. Der neue Kindergarten wird Platz für ein Betreuungsangebot für 60 Kinder in insgesamt drei Gruppen bilden. Erstmals wird es auch ein U-3-Betreuungsangebot geben. Die Trägerschaft übernimmt weiterhin die katholische Kirchengemeinde.
Der neue Kindergarten ist aufgrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen und des schlechten Zustands des Bestandsgebäudes ein wichtiger Schritt, um die Gemeinde Horben weiterhin für Familien attraktiv zu halten.
- Baubeginn noch in 2023 geplant -
"Die Erd- und Rohbauarbeiten stehen kurz vor der Ausschreibung. Es ist geplant, dass der Baubeginn noch im Winter dieses Jahres erfolgt", teilte Bürgermeister Dr. Bröcker zum weiteren Zeitplan mit.
Für den Neubau des Kindergartens hatte die Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Zuschuss aus dem Ausgleichstock gestellt, welchem stattgegeben wurde. Seit wenigen Tagen steht fest, dass eine Investitionshilfe in Höhe von 1.000.000 Euro für den Neubau des Kindergartens bewilligt wurde.
Insgesamt wurden 86 Vorhaben im Regierungsbezirk Freiburg gefördert. Die Gemeinde Horben hat die zweithöchste Einzelförderung erhalten und die mit Abstand höchste im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Um die Kreditbelastung abzumildern, ist die Gemeinde auf öffentliche Zuschüsse angewiesen.
"Wir freuen uns über die sehr gute Nachricht für die Gemeinde Horben. Die Höhe der Zuweisung bestätigt, dass die ganz große Mehrheit im Gemeinderat hier wegweisende und richtige Entscheidungen getroffen hat.", so der Bürgermeister.
Der Kindergartenneubau ist ein erster Baustein für den Entwurf einer neuen Ortsmitte. Geplant ist, dass auch die Schule einen Erweiterungsbau erhält und so Platz für Vereine und Schulkindbetreuung geschaffen wird. Ebenso wird der Außenbereich mit offen gestaltetem Schulhof neu gestaltet, sodass ein lebendiger Treffpunkt für alle Altersstufen entsteht
Bis der Kindergarten fertig gestellt sein wird, wird die katholische Kirche gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung versuchen, eine Lösung für das Problem des Mangels an pädagogischem Fachpersonal zu finden. Ziel ist es, nach Fertigstellung des Baus voraussichtlich im Frühsommer 2025, schnellstmöglich die Betreuung für alle Altersgruppen anbieten zu können.
Der neue Kindergarten ist aufgrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen und des schlechten Zustands des Bestandsgebäudes ein wichtiger Schritt, um die Gemeinde Horben weiterhin für Familien attraktiv zu halten.
- Baubeginn noch in 2023 geplant -
"Die Erd- und Rohbauarbeiten stehen kurz vor der Ausschreibung. Es ist geplant, dass der Baubeginn noch im Winter dieses Jahres erfolgt", teilte Bürgermeister Dr. Bröcker zum weiteren Zeitplan mit.
Für den Neubau des Kindergartens hatte die Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Zuschuss aus dem Ausgleichstock gestellt, welchem stattgegeben wurde. Seit wenigen Tagen steht fest, dass eine Investitionshilfe in Höhe von 1.000.000 Euro für den Neubau des Kindergartens bewilligt wurde.
Insgesamt wurden 86 Vorhaben im Regierungsbezirk Freiburg gefördert. Die Gemeinde Horben hat die zweithöchste Einzelförderung erhalten und die mit Abstand höchste im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Um die Kreditbelastung abzumildern, ist die Gemeinde auf öffentliche Zuschüsse angewiesen.
"Wir freuen uns über die sehr gute Nachricht für die Gemeinde Horben. Die Höhe der Zuweisung bestätigt, dass die ganz große Mehrheit im Gemeinderat hier wegweisende und richtige Entscheidungen getroffen hat.", so der Bürgermeister.
Der Kindergartenneubau ist ein erster Baustein für den Entwurf einer neuen Ortsmitte. Geplant ist, dass auch die Schule einen Erweiterungsbau erhält und so Platz für Vereine und Schulkindbetreuung geschaffen wird. Ebenso wird der Außenbereich mit offen gestaltetem Schulhof neu gestaltet, sodass ein lebendiger Treffpunkt für alle Altersstufen entsteht
Bis der Kindergarten fertig gestellt sein wird, wird die katholische Kirche gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung versuchen, eine Lösung für das Problem des Mangels an pädagogischem Fachpersonal zu finden. Ziel ist es, nach Fertigstellung des Baus voraussichtlich im Frühsommer 2025, schnellstmöglich die Betreuung für alle Altersgruppen anbieten zu können.
Geänderte Öffnungszeiten
(31.01.2023)
Wegen personeller Veränderungen im Bürgerbüro ändern sich vorüber gehend die Öffnungszeiten im Rathaus Horben ab dem 03. April 2023.
Montag 08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr
Wir bitten Sie, zur schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens einen Termin zu vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Rathausteam Horben
(31.01.2023)
Wegen personeller Veränderungen im Bürgerbüro ändern sich vorüber gehend die Öffnungszeiten im Rathaus Horben ab dem 03. April 2023.
Montag 08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr
Wir bitten Sie, zur schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens einen Termin zu vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Rathausteam Horben
STADTRADELN 2023 im Hexental
vom 30.03.2023
vom 30.03.2023
- Pressemitteilung VG Hexental 2023-02.pdf
(PDF Datei - 231 KB)
Artikel 27.03.2023
Aufstallungspflicht verlängert bis 15.04.2023 Kreisveterinäramt erlässt weitere Allgemeinverfügung
Auf dem Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und in angrenzenden Regionen sind mehrere Vögel infolge der Geflügelpest verendet.
Das Risiko eines Eintrags des Virus in Bestände mit Nutzgeflügel wird weiterhin als hoch angesehen. Deshalb werden die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) über den 31.03.2023 hinaus bis zum Ablauf des 15.04.2023 verlängert. Im Übrigen bleiben die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 unverändert.
Geflügel darf nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.
Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Haltungen. Zum Geflügel zählen unter anderem auch Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Aufstallungspflicht verlängert bis 15.04.2023 Kreisveterinäramt erlässt weitere Allgemeinverfügung
Auf dem Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und in angrenzenden Regionen sind mehrere Vögel infolge der Geflügelpest verendet.
Das Risiko eines Eintrags des Virus in Bestände mit Nutzgeflügel wird weiterhin als hoch angesehen. Deshalb werden die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) über den 31.03.2023 hinaus bis zum Ablauf des 15.04.2023 verlängert. Im Übrigen bleiben die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 unverändert.
Geflügel darf nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.
Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Haltungen. Zum Geflügel zählen unter anderem auch Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Landesweiter Sirenenprobealarm am 25. März auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Artikel vom 17.03.2023
Artikel vom 17.03.2023
- Sirenenprobe 25. März 2023
(PDF Datei - 60 KB)
Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht
Artikel vom 28.02.2023
Geflügelpestverdachtsfall bei einer Möwe aus Breisach hat sich bestätigt.
Das Friedrich-Löffler-Institut hat heute den Geflügelpestverdachtsfall bei einer toten Möwe aus Breisach bestätigt. Auch in der Stadt Freiburg wurde inzwischen bei zwei am Dietenbachsee gefundenen Wasservögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Es besteht daher die Gefahr, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation weiterverbreitet und auch in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird.
Das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat daher eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für die Gemeinden im westlichen Kreisgebiet angeordnet. Diese umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht und gilt ab dem 28. Februar 2023. Sie zunächst bis zum 31. März verpflichtend.
Die Einhaltung von präventiven Sicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bereits am 16. Januar angeordnet. Die Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen ist der wichtigste Schutz für das Hausgeflügel.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lkbh.de/bekanntmachungen veröffentlicht
Artikel vom 28.02.2023
Geflügelpestverdachtsfall bei einer Möwe aus Breisach hat sich bestätigt.
Das Friedrich-Löffler-Institut hat heute den Geflügelpestverdachtsfall bei einer toten Möwe aus Breisach bestätigt. Auch in der Stadt Freiburg wurde inzwischen bei zwei am Dietenbachsee gefundenen Wasservögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Es besteht daher die Gefahr, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation weiterverbreitet und auch in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird.
Das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat daher eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für die Gemeinden im westlichen Kreisgebiet angeordnet. Diese umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht und gilt ab dem 28. Februar 2023. Sie zunächst bis zum 31. März verpflichtend.
Die Einhaltung von präventiven Sicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bereits am 16. Januar angeordnet. Die Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen ist der wichtigste Schutz für das Hausgeflügel.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lkbh.de/bekanntmachungen veröffentlicht
„Die Kirche im Dorf St. Agatha in Horben“
Die lange vergriffene Festschrift zur 200-Jahrfeier von St.Agatha Horben wurde in erweiterter Form neu aufgelegt: damit sollen die unvermindert interessanten Artikel von 1992 - zur Geschichte der Pfarrei, zur Baugeschichte und Ausstattung der Pfarrkirche St.Agatha, zu den Wegkreuzen in Horben (u.a.) - wieder zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig wird durch neue Artikel zu Kindergarten, Musik in St.Agatha, Ministrantenarbeit in Horben, Ökumene in Horben (u.a.) ein Rückblick auf die jüngere Zeit bzw. ein Einblick in das aktuelle Gemeindeleben gegeben.
Erhältlich ist das neue Kirchenbüchlein (142 Seiten, über 100 Abbildungen) auf dem Pfarrbüro in Merzhausen, im Rathaus Horben und bei Benni Zimmermann.
- Festschrift von 1992 neu aufgelegt -
Die lange vergriffene Festschrift zur 200-Jahrfeier von St.Agatha Horben wurde in erweiterter Form neu aufgelegt: damit sollen die unvermindert interessanten Artikel von 1992 - zur Geschichte der Pfarrei, zur Baugeschichte und Ausstattung der Pfarrkirche St.Agatha, zu den Wegkreuzen in Horben (u.a.) - wieder zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig wird durch neue Artikel zu Kindergarten, Musik in St.Agatha, Ministrantenarbeit in Horben, Ökumene in Horben (u.a.) ein Rückblick auf die jüngere Zeit bzw. ein Einblick in das aktuelle Gemeindeleben gegeben.
Erhältlich ist das neue Kirchenbüchlein (142 Seiten, über 100 Abbildungen) auf dem Pfarrbüro in Merzhausen, im Rathaus Horben und bei Benni Zimmermann.
Online-Infoveranstaltung „Umstieg auf das E-Auto“
- 20230113 Online-Infoveranstaltung Umstieg auf das E-Auto - 12.01.2023 - - - FETTERMA.docx
(PDF Datei - 84 KB)
"Mehr (er)leben" - Pflegeltern im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gesucht
- 20230110 Pflegeeltern gesucht - 10.01.2023 - - - FETTERMA.pdf
(PDF Datei - 62 KB)
Die Gemeinde Horben (ca. 1.200 Einwohner) ist eine moderne und bürgerorientierte
Verwaltung. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir Sie zum 01. April 2023
Sachbearbeiter/in (w/m/d) für das Bürgerbüro.
Verwaltung. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir Sie zum 01. April 2023
Sachbearbeiter/in (w/m/d) für das Bürgerbüro.
- Stellenausschreibung Buergerbuero 2023 Langversion.pdf
(PDF Datei - 62 KB)
Ablesung der Hauptwasserzähler
Sehr geehrte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer,
am 16. Dezember werden wir die Jahresabrechnung für Ihren Wasser- und Abwasserverbrauch für den Veranlagungszeitraum Januar 2022 bis Dezember 2022 versenden. Bitte lesen Sie hierzu Ihren Hauptwasserzähler am 31. Dezember 2022 ab und übermitteln Sie uns den Zählerstand. Bei einem abweichenden Ablesedatum erfolgt eine Verbrauchshochrechnung auf den 31. Dezember 2022. Den entsprechenden Ablesebrief erhalten Sie zwischen dem 16. und 20. Dezember 2022.
Sie können uns Ihre Daten auch online übermitteln. Den Link zur Online-Anmeldung sowie die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Ablesebrief.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Onlineanmeldung für die Übermittlung des Zählerstandes nutzen. Dadurch erleichtern Sie uns die Bearbeitung.
Weiter Informationen zur Online-Übermittlung erhalten Sie hier.
Sehr geehrte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer,
am 16. Dezember werden wir die Jahresabrechnung für Ihren Wasser- und Abwasserverbrauch für den Veranlagungszeitraum Januar 2022 bis Dezember 2022 versenden. Bitte lesen Sie hierzu Ihren Hauptwasserzähler am 31. Dezember 2022 ab und übermitteln Sie uns den Zählerstand. Bei einem abweichenden Ablesedatum erfolgt eine Verbrauchshochrechnung auf den 31. Dezember 2022. Den entsprechenden Ablesebrief erhalten Sie zwischen dem 16. und 20. Dezember 2022.
Sie können uns Ihre Daten auch online übermitteln. Den Link zur Online-Anmeldung sowie die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Ablesebrief.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Onlineanmeldung für die Übermittlung des Zählerstandes nutzen. Dadurch erleichtern Sie uns die Bearbeitung.
Weiter Informationen zur Online-Übermittlung erhalten Sie hier.
Öffnungszeiten des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald rund um Weihnachten und Neujahr
Die Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald bleiben am Freitag, dem 23. Dezember, sowie am Freitag, dem 30. Dezember, und am Montag, dem 2. Januar 2023, für den Publikumsverkehr geschlossen. Aus Gründen der Energieeinsparung werden die Gebäude an diesen Tagen nicht beheizt. Ebenfalls geschlossen an diesen Tagen ist die Tiefgarage in der Stadtstraße 2 in Freiburg.
Warnung der Bevölkerung
Hinweise zum bundesweiten Warntag am 8. Dezember 2022
Information der Bevölkerung zum Warntag
Sofern Sie noch Informationsbedarf rund um den Warntag haben, möchten wir Sie auf die entsprechenden Informationsangebote aufmerksam machen.
Auf der Internetseite www.warnung-der-bevoelkerung.de stehen zahlreiche Informationen zum Warntag und über die Warnung der Bevölkerung im Allgemeinen, zur Ver-fügung. Nutzen Sie diese Seite und verlinken Sie beispielsweise in Ihren kommunalen Veröffentlichungen gerne darauf. Auch auf unserer Homepage finden Sie Informationen zum Thema Warnung der Bevölkerung: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/si-cherheit/krisenmanagement/warnung-der-bevoelkerung/. Auf der Seite ist auch unser Medienpaket eingestellt, das Sie zur Information der Bürgerinnen und Bürger gerne nutzen können
Hinweise zum bundesweiten Warntag am 8. Dezember 2022
Information der Bevölkerung zum Warntag
Sofern Sie noch Informationsbedarf rund um den Warntag haben, möchten wir Sie auf die entsprechenden Informationsangebote aufmerksam machen.
Auf der Internetseite www.warnung-der-bevoelkerung.de stehen zahlreiche Informationen zum Warntag und über die Warnung der Bevölkerung im Allgemeinen, zur Ver-fügung. Nutzen Sie diese Seite und verlinken Sie beispielsweise in Ihren kommunalen Veröffentlichungen gerne darauf. Auch auf unserer Homepage finden Sie Informationen zum Thema Warnung der Bevölkerung: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/si-cherheit/krisenmanagement/warnung-der-bevoelkerung/. Auf der Seite ist auch unser Medienpaket eingestellt, das Sie zur Information der Bürgerinnen und Bürger gerne nutzen können
- Flyer ILS Freiburg u. Brsg.Hschw.- Sirenensignale - 20.09.2019.pdf
(PDF Datei - 45 KB) - Flyer Bundesweiter Warntag (BBK) BW - 30.07.2020.pdf
(PDF Datei - 401 KB)
Schauinslandbahn wegen Revision ab 21.11. bis 09.12. geschlossen
die Schauinslandbahn bleibt wegen Revisionsarbeiten vom 21. November bis einschließlich 9. Dezember außer Betrieb. Bis dahin werden alle sicherheitsrelevanten Arbeiten abgeschlossen und die Abnahme durch die technische Aufsichtsbehörde durchgeführt.
Das Café & Restaurant “Die Bergstation“ bleibt analog zu den Revisionszeiten der Schauinslandbahn ebenfalls geschlossen.
die Schauinslandbahn bleibt wegen Revisionsarbeiten vom 21. November bis einschließlich 9. Dezember außer Betrieb. Bis dahin werden alle sicherheitsrelevanten Arbeiten abgeschlossen und die Abnahme durch die technische Aufsichtsbehörde durchgeführt.
Das Café & Restaurant “Die Bergstation“ bleibt analog zu den Revisionszeiten der Schauinslandbahn ebenfalls geschlossen.
Online-Infoveranstaltung „Umstieg auf das E-Auto“ am 08.11.2022
- Online Veranstaltung E-Mobilität.pdf
(PDF Datei - 59 KB)
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bleibt am 31. Oktober für den Publikumsverkehr geschlossen
Die Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald bleiben am Montag, den 31. Oktober für den Publikumsverkehr geschlossen. Aus Gründen der Energieeinsparung werden die Gebäude über diesen Brückentag vor Allerheiligen nicht beheizt. Ebenfalls geschlossen ist die Tiefgarage in der Stadtstraße 2 in Freiburg.
Die Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald bleiben am Montag, den 31. Oktober für den Publikumsverkehr geschlossen. Aus Gründen der Energieeinsparung werden die Gebäude über diesen Brückentag vor Allerheiligen nicht beheizt. Ebenfalls geschlossen ist die Tiefgarage in der Stadtstraße 2 in Freiburg.
„Sonne am Balkon tanken – alles Wissenswerte rund um Stecker-Solargeräte “
Wann: 17. November 2022, 18-20.20 Uhr
Wo: online
Programm und Anmeldung: siehe PDF Datei
Wann: 17. November 2022, 18-20.20 Uhr
Wo: online
Programm und Anmeldung: siehe PDF Datei
- Programm PV Steckermodule 17.11.22.pdf
(PDF Datei - 7,14 MB)
Regionaler Bürgerrat legt Empfehlungen zum Ausbau der Erneuerbaren vor
- 20221011_Pressemitteilung_Horben_Regiona ler Bürgerrat legt Empfehlungen zum Ausbau der Erneuerbaren vor
(PDF Datei - 77 KB) - Bürgergutachten_komprimiert.pdf
(PDF Datei - 5,41 MB)
Online-Infoveranstaltung „Umstieg auf das E-Auto“ am 08.11.2022
- 20221010 Online Veranstaltung E-Mobilität - 10.10.2022 .pdf
(PDF Datei - 59 KB)
Absage Blutspendeaktion in Au!
Leider kann der Blutspendetermin am 21.09.2022 im Bürgerhaus Au aufgrund eines kurzfristigen personellen Engpasses nicht stattfinden. Davon ist leider auch Ihre Terminbuchung betroffen, was wir sehr bedauern. Die Sicherheit unserer Blutspenderinnen und –spender hat für uns höchste Priorität. Deshalb können wir Termine nicht durchführen, die nicht über die notwendige Anzahl an medizinischem Personal verfügen. Etwaige daraus entstehende Umstände bitten wir zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis. Falls Sie die Möglichkeit haben zu einem der umliegenden Blutspendeaktionen zu kommen, würden wir uns sehr freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen. Alle Termine finden Sie hier: www.blutspende.de/termine. Mit freundlichen Grüßen Ihr DRK-Blutspendedienst
Leider kann der Blutspendetermin am 21.09.2022 im Bürgerhaus Au aufgrund eines kurzfristigen personellen Engpasses nicht stattfinden. Davon ist leider auch Ihre Terminbuchung betroffen, was wir sehr bedauern. Die Sicherheit unserer Blutspenderinnen und –spender hat für uns höchste Priorität. Deshalb können wir Termine nicht durchführen, die nicht über die notwendige Anzahl an medizinischem Personal verfügen. Etwaige daraus entstehende Umstände bitten wir zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis. Falls Sie die Möglichkeit haben zu einem der umliegenden Blutspendeaktionen zu kommen, würden wir uns sehr freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen. Alle Termine finden Sie hier: www.blutspende.de/termine. Mit freundlichen Grüßen Ihr DRK-Blutspendedienst
Die Polizei Baden-Württemberg informiert
Polizei – ein Beruf so interessant wie das Leben.
Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz bei der Polizei sind sehr gut.
Der Umgang mit Menschen, die Anwendung moderner Technik und nicht zuletzt die Sicherheit eines spannenden Arbeitsplatzes – all diese Merkmale sprechen für eine Bewerbung bei der Polizei Baden-Württemberg.
Jetzt noch bis zum 31.10.2022 bewerben und im März 2023 starten.
Weitere Informationen unter www.Polizei-der-Beruf.de und .
Polizei – ein Beruf so interessant wie das Leben.
Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz bei der Polizei sind sehr gut.
Der Umgang mit Menschen, die Anwendung moderner Technik und nicht zuletzt die Sicherheit eines spannenden Arbeitsplatzes – all diese Merkmale sprechen für eine Bewerbung bei der Polizei Baden-Württemberg.
Jetzt noch bis zum 31.10.2022 bewerben und im März 2023 starten.
Weitere Informationen unter www.Polizei-der-Beruf.de und .
Schutzimpfung gegen Blauzungenkrankheit: Erhöhung der finanziellen Unterstützung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- 20220905 Impfzonen Blauzungenkrankheit - 02.09.2022 .pdf
(PDF Datei - 59 KB)
Blut ist knapp. Jede Blutspende zählt.
Die Versorgung ist aktuell nicht gesichert. Das DRK bittet dringend zur Blutspende
Die Versorgung ist aktuell nicht gesichert. Das DRK bittet dringend zur Blutspende
- Pressemitteilung_DRK.pdf
(PDF Datei - 246 KB)
Mit Genuss die Landschaft erhalten!
Besuchen Sie uns vom 01. - 15. Oktober 2022 zu den Kulinarischen Hinterwälder Wochen!
Besuchen Sie uns vom 01. - 15. Oktober 2022 zu den Kulinarischen Hinterwälder Wochen!
- Hinterwälder-Flyer-2022-final-web.pdf
(PDF Datei - 3,77 MB)
Pressemitteilung Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vom 25.08.2022
- Wohin mit dem Fallobst 2022.pdf
(PDF Datei - 80 KB)
Medieninformation vom 24. August 2022
Die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind ab dem 25. August 2022 aufgehoben.
Die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind ab dem 25. August 2022 aufgehoben.
- 20220824 Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Ausbreitung.pdf
(PDF Datei - 59 KB)
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 207/2022
Minister Peter Hauk MdL: „Trinkwassersicherheit hat auch beim Energiesparen höchste Priorität“
Möglichkeiten des Energiesparens bei der Warmwasserbereitstellung
Nr. 207/2022
Minister Peter Hauk MdL: „Trinkwassersicherheit hat auch beim Energiesparen höchste Priorität“
Möglichkeiten des Energiesparens bei der Warmwasserbereitstellung
- Min_zu_Trinkwassersicherheit und Energiesparen.pdf
(PDF Datei - 177 KB)
Polizeiverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald über das Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald
- Polizeiverordnung Feuer im Wald Verlängerung
(PDF Datei - 114 KB)
Grundsteuerreform
Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.
Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 1. Juli dieses Jahres möglich.
Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung.
Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.
Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.
Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 1. Juli dieses Jahres möglich.
Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung.
Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.
- Einfach. Transparent. Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg. - FMBW Flyer Grundsteuerreform 220506_gs-flyer_FINAL_SCREEN_barrierefre i.pdf
(PDF Datei - 1,95 MB)
Information zu den Öffnungszeiten der Schauinslandbahn
In diesem Jahr kann die Schauinslandbahn die verlängerte Sommerbetriebszeit bis 18 Uhr lediglich in den Sommerferien Baden-Württembergs vom 28.07. bis 10.09.2022 anbieten. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Seilbahn von 9-17 Uhr in Betrieb.
Die Betriebszeiten in 2022 sind daher wie folgt:
Marketing Schauinslandbahn
Freiburger Verkehrs AG
In diesem Jahr kann die Schauinslandbahn die verlängerte Sommerbetriebszeit bis 18 Uhr lediglich in den Sommerferien Baden-Württembergs vom 28.07. bis 10.09.2022 anbieten. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Seilbahn von 9-17 Uhr in Betrieb.
Die Betriebszeiten in 2022 sind daher wie folgt:
- 01.06. – 27.07.22: 9 – 17 Uhr
- 28.07. – 11.09.22: 9 – 18 Uhr
- 12.09. – 31.12.22: 9 – 17 Uhr
Marketing Schauinslandbahn
Freiburger Verkehrs AG
9-Euro-Ticket: Erstattung jetzt möglich
Portal zur Erstattung für RVF-Jahreskarte und RVF-SemesterTicket freigeschaltet
Wer eine Jahreskarte des Regio-Verkehrsverbunds Freiburg (RVF) – RegioKarte Jahr – oder ein RVF-SemesterTicket hat, kann sich den Differenzbetrag zu 9-Euro pro Monat für die drei Monate Juni, Juli und August erstatten lassen. Dies ist ab heute über die Homepage des RVF möglich. Unter www.rvf.de/aktuelles/monatskarte-fuer-9-euro finden Fahrgäste den entsprechenden Link zum Antrag.
Einfach am Rechner oder per Handy oder Tablet die Seite öffnen, persönliche Daten inkl. Bankverbindung und ein Bild des jeweiligen Monatsabschnitts der Jahreskare oder des SemesterTickets hochladen, Fahrscheinnummer eingeben und den Antrag abschicken. Neben den persönlichen Daten ist auch der erste Gültigkeitsmonat der Jahreskarte erforderlich, um den Erstattungsbetrag korrekt ermitteln zu können. Es besteht die Möglichkeit alle drei Monatsabschnitte (Juni, Juli und August) auf einmal zu erstatten. Die Erstattung wird erst nach einer umfassenden Prüfung in etwa 3-4 Wochen (frühestens Anfang Juli) nach Antragsstellung erfolgen.
Auf Grund der hohen Anzahl der zu erwartenden Erstattungsfälle und der hohen Geldbeträge ist nur eine Online-Erstattung über das Portal möglich. Menschen ohne Internet-Zugang werden gebeten, sich von Freunden, Nachbarn oder Kindern helfen zu lassen.
Die Erstattung wird von der Deutschen Bahn-Tochter DB Dialog im Auftrag des RVF durchgeführt.
Kundinnen und Kunden mit einem laufenden Abo der RegioKarte wird in den Monaten Juni, Juli und August lediglich 9 Euro abgebucht. Sie müssen daher keine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen bezüglich der Abwicklung des 9-Euro-Tickets im RVF finden Sie unter www.rvf.de.
Fahrpläne finden sie online unter rvf.de, in den Apps FahrPlan+ des RVF oder VAG mobil. Sie liegen außerdem in vielen Verkaufsstellen, Rathäusern und Tourist-Informationen aus.
Portal zur Erstattung für RVF-Jahreskarte und RVF-SemesterTicket freigeschaltet
Wer eine Jahreskarte des Regio-Verkehrsverbunds Freiburg (RVF) – RegioKarte Jahr – oder ein RVF-SemesterTicket hat, kann sich den Differenzbetrag zu 9-Euro pro Monat für die drei Monate Juni, Juli und August erstatten lassen. Dies ist ab heute über die Homepage des RVF möglich. Unter www.rvf.de/aktuelles/monatskarte-fuer-9-euro finden Fahrgäste den entsprechenden Link zum Antrag.
Einfach am Rechner oder per Handy oder Tablet die Seite öffnen, persönliche Daten inkl. Bankverbindung und ein Bild des jeweiligen Monatsabschnitts der Jahreskare oder des SemesterTickets hochladen, Fahrscheinnummer eingeben und den Antrag abschicken. Neben den persönlichen Daten ist auch der erste Gültigkeitsmonat der Jahreskarte erforderlich, um den Erstattungsbetrag korrekt ermitteln zu können. Es besteht die Möglichkeit alle drei Monatsabschnitte (Juni, Juli und August) auf einmal zu erstatten. Die Erstattung wird erst nach einer umfassenden Prüfung in etwa 3-4 Wochen (frühestens Anfang Juli) nach Antragsstellung erfolgen.
Auf Grund der hohen Anzahl der zu erwartenden Erstattungsfälle und der hohen Geldbeträge ist nur eine Online-Erstattung über das Portal möglich. Menschen ohne Internet-Zugang werden gebeten, sich von Freunden, Nachbarn oder Kindern helfen zu lassen.
Die Erstattung wird von der Deutschen Bahn-Tochter DB Dialog im Auftrag des RVF durchgeführt.
Kundinnen und Kunden mit einem laufenden Abo der RegioKarte wird in den Monaten Juni, Juli und August lediglich 9 Euro abgebucht. Sie müssen daher keine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen bezüglich der Abwicklung des 9-Euro-Tickets im RVF finden Sie unter www.rvf.de.
Fahrpläne finden sie online unter rvf.de, in den Apps FahrPlan+ des RVF oder VAG mobil. Sie liegen außerdem in vielen Verkaufsstellen, Rathäusern und Tourist-Informationen aus.
Sommeröffnungszeiten 2022 der Schauinslandbahn ändern sich!
Die Schauinslandbahn wird ganzjährig immer von 9.00-17.00 Uhr und nur in den Sommerferien Baden-Württemberg vom 28.7. -11.09.22 von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Mit der Bitte um Beachtung,
Marketing Schauinslandbahn
Freiburger Verkehrs AG
Die Schauinslandbahn wird ganzjährig immer von 9.00-17.00 Uhr und nur in den Sommerferien Baden-Württemberg vom 28.7. -11.09.22 von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Mit der Bitte um Beachtung,
Marketing Schauinslandbahn
Freiburger Verkehrs AG
Ende des kostenlosen Nahverkehrs für Geflüchtete aus der Ukraine zum 31.05.2022
In den letzten Wochen konnten Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, kostenlos Bus und Bahn im Verbundgebiet des RVF nutzen. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung der Geflüchteten im Rahmen der Grundsicherung getroffen. Hierzu zählen insbesondere finanzielle Hilfen, die auch ÖPNV-Leistungen umfassen.
Gleichzeitig wird mit der Einführung des 9-Euro-Tickets ab 01.06.2022 eine zusätzlich stark verbilligte Möglichkeit geschaffen, um bundesweit im Regional- und Nahverkehr mobil zu sein. Auch dies lässt es als angemessen erscheinen, die Freifahrten-Regelung zum 31.05.2022 zu beenden.
Der RVF folgt damit dem Vorgehen des Vereins Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Ein ukrainisches Ausweisdokument gilt ab Juni nicht mehr als Fahrtberechtigung.
Кінець безкоштовного місцевого транспорту для біженців з України 31 травня 2022 року
За останні кілька тижнів люди, які втекли в Україні до війни, змогли скористатися безкоштовним автобусом та тренуватися в мережі RVF. Тим часом федеральний уряд вжив заходів, що виконуються, щоб підтримати біженців як частину основної безпеки. Сюди входить зокрема фінансова допомога, яка також включає послуги громадського транспорту.
У той же час, введення 9-Євро-квитка з 1 червня 2022 року створює додатковий сильно знижений варіант для того, щоб по всій країні в регіональному та місцевому транспорті. Це також здається доцільним припинити регламент вільного водіння 31 травня 2022 року.
Таким чином, RVF дотримується процедури Асоціації німецьких транспортних компаній (VDV). З червня український документ посвідчення особи вже не застосовується як право на подорож.
In den letzten Wochen konnten Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, kostenlos Bus und Bahn im Verbundgebiet des RVF nutzen. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung der Geflüchteten im Rahmen der Grundsicherung getroffen. Hierzu zählen insbesondere finanzielle Hilfen, die auch ÖPNV-Leistungen umfassen.
Gleichzeitig wird mit der Einführung des 9-Euro-Tickets ab 01.06.2022 eine zusätzlich stark verbilligte Möglichkeit geschaffen, um bundesweit im Regional- und Nahverkehr mobil zu sein. Auch dies lässt es als angemessen erscheinen, die Freifahrten-Regelung zum 31.05.2022 zu beenden.
Der RVF folgt damit dem Vorgehen des Vereins Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Ein ukrainisches Ausweisdokument gilt ab Juni nicht mehr als Fahrtberechtigung.
Кінець безкоштовного місцевого транспорту для біженців з України 31 травня 2022 року
За останні кілька тижнів люди, які втекли в Україні до війни, змогли скористатися безкоштовним автобусом та тренуватися в мережі RVF. Тим часом федеральний уряд вжив заходів, що виконуються, щоб підтримати біженців як частину основної безпеки. Сюди входить зокрема фінансова допомога, яка також включає послуги громадського транспорту.
У той же час, введення 9-Євро-квитка з 1 червня 2022 року створює додатковий сильно знижений варіант для того, щоб по всій країні в регіональному та місцевому транспорті. Це також здається доцільним припинити регламент вільного водіння 31 травня 2022 року.
Таким чином, RVF дотримується процедури Асоціації німецьких транспортних компаній (VDV). З червня український документ посвідчення особи вже не застосовується як право на подорож.
9-Euro-Ticket: im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) am besten als MobilTicket erwerben
- RVF_PM_9-Euro-Ticket_HR_FINAL.pdf
(PDF Datei - 88 KB)
Pressemitteilung Nr. 19/2022
13.05.2022
Ein Tag Künstliche Intelligenz und Robotik zum Anfassen
Showroom bei IHK-Veranstaltung am 18. Mai in Offenburg erleben
13.05.2022
Ein Tag Künstliche Intelligenz und Robotik zum Anfassen
Showroom bei IHK-Veranstaltung am 18. Mai in Offenburg erleben
- PM_19_Robotik.pdf
(PDF Datei - 246 KB)
Stadtradeln 2022 in Horben
Stadtradeln findet dieses Jahr in Horben vom 7. bis 27. Juli zum ersten Mal statt. Sie können sich jetzt anmelden und einem Team Ihres Arbeitgebers, Sportvereins, Freundeskreis, Schule etc. oder dem „Offenen Team“ beitreten oder auch selbst ein neues Team bzw. Unterteam gründen. Schauen Sie am besten vorher bei der Teamauswahl in der Suche, ob nicht schon jemand anderes das gewünschte Team gegründet hat, um Doppelgründungen zu vermeiden. Zur Anmeldung: www.stadtradeln.de/horben
Die Aktion soll Spaß machen und noch mehr Menschen motivieren, sich regelmäßig aufs Rad zu schwingen. Damit kann jede_r einen Beitrag zu Verkehrswende leisten und nebenbei noch etwas Gutes für die eigene Gesundheit tun.
In diesem Sinne laden wir Sie herzlich dazu ein, mit Ihren Teams bei STADTRADELN teilzunehmen und freuen uns, wenn Sie auch innerhalb Ihres Wirkungsbereichs für die Aktion Werbung machen.
Registrierung hier www.stadtradeln.de/horben. Die Kilometer können Sie dann entweder im Online-Radelkalender oder in der Stadtradeln-App eintragen. Antworten und Infos zu Fragen finden Sie hier in den FAQs https://www.stadtradeln.de/faq
Ihre Gemeindeverwaltung Horben
Stadtradeln findet dieses Jahr in Horben vom 7. bis 27. Juli zum ersten Mal statt. Sie können sich jetzt anmelden und einem Team Ihres Arbeitgebers, Sportvereins, Freundeskreis, Schule etc. oder dem „Offenen Team“ beitreten oder auch selbst ein neues Team bzw. Unterteam gründen. Schauen Sie am besten vorher bei der Teamauswahl in der Suche, ob nicht schon jemand anderes das gewünschte Team gegründet hat, um Doppelgründungen zu vermeiden. Zur Anmeldung: www.stadtradeln.de/horben
Die Aktion soll Spaß machen und noch mehr Menschen motivieren, sich regelmäßig aufs Rad zu schwingen. Damit kann jede_r einen Beitrag zu Verkehrswende leisten und nebenbei noch etwas Gutes für die eigene Gesundheit tun.
In diesem Sinne laden wir Sie herzlich dazu ein, mit Ihren Teams bei STADTRADELN teilzunehmen und freuen uns, wenn Sie auch innerhalb Ihres Wirkungsbereichs für die Aktion Werbung machen.
Registrierung hier www.stadtradeln.de/horben. Die Kilometer können Sie dann entweder im Online-Radelkalender oder in der Stadtradeln-App eintragen. Antworten und Infos zu Fragen finden Sie hier in den FAQs https://www.stadtradeln.de/faq
Ihre Gemeindeverwaltung Horben
Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) plant Einführung günstiger Tageskarten
- RVF_PM_Tageskarte-neu_FINAL.pdf
(PDF Datei - 91 KB)
Presseinformation der IHK Südlicher Oberrhein:
Tourismus: Bewusstsein stärken, Potentiale nutzen
Tourismus: Bewusstsein stärken, Potentiale nutzen
- PM_16_Tourismusausschuss.pdf
(PDF Datei - 265 KB)
STADTRADELN 2022 im Hexental
Auf die Räder, fertig, los!
Vom 7. bis 27. Juli 2022 sind alle fünf Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hexental beim STADTRADELN dabei.
Das Ziel:
In Teams sollen drei Wochen möglichst viele Kilometer CO2-frei mit dem Rad oder Pedelec zurückgelegt werden. STADTRADELN – das ist die perfekte Kombination aus Teamgeist, Frischluft und Klimaschutz. Melden Sie sich an und radeln Sie mit uns für die Gesundheit und das Klima:
www.stadtradeln.de/anmelden/.
Mit der kostenfreien STADTRADELN-App sind Sie noch smarter unterwegs. Sie tracken Ihre Strecken ganz einfach per GPS und die App schreibt die Kilometer Ihrem Team und Ihrer Kommune gut. In der Ergebnisübersicht sehen Sie auf einen Blick, wo Ihr Team und Ihre Kommune stehen und im Team Chat können Sie und Ihre Teammitglieder sich zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern.
Wir sind dabei. Sie auch?
Auf die Räder, fertig, los!
Vom 7. bis 27. Juli 2022 sind alle fünf Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hexental beim STADTRADELN dabei.
Das Ziel:
In Teams sollen drei Wochen möglichst viele Kilometer CO2-frei mit dem Rad oder Pedelec zurückgelegt werden. STADTRADELN – das ist die perfekte Kombination aus Teamgeist, Frischluft und Klimaschutz. Melden Sie sich an und radeln Sie mit uns für die Gesundheit und das Klima:
www.stadtradeln.de/anmelden/.
Mit der kostenfreien STADTRADELN-App sind Sie noch smarter unterwegs. Sie tracken Ihre Strecken ganz einfach per GPS und die App schreibt die Kilometer Ihrem Team und Ihrer Kommune gut. In der Ergebnisübersicht sehen Sie auf einen Blick, wo Ihr Team und Ihre Kommune stehen und im Team Chat können Sie und Ihre Teammitglieder sich zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern.
Wir sind dabei. Sie auch?
Medien-Information
Badenova lädt ein zu „Elternabend mal anders“:
Schule – und dann? Der Elternjob bei der Ausbildungssuche
20.04.2022
Badenova lädt ein zu „Elternabend mal anders“:
Schule – und dann? Der Elternjob bei der Ausbildungssuche
20.04.2022
- 2022_04_20_badenova-Pressemitteilung_Elt ernabend mal anders.pdf
(PDF Datei - 180 KB) - Anfahrtskizze_badenova_Freiburg.pdf
(PDF Datei - 42 KB) - Anzeige_Elternabend_2022.pdf
(PDF Datei - 635 KB)
Medieninformation vom 19. April 2022
Aktion "Sonnenstrom hausgemacht"
Photovoltaik Webinare im Rahmen der Klimaschutzoffensive des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
19.04.2022
Aktion "Sonnenstrom hausgemacht"
Photovoltaik Webinare im Rahmen der Klimaschutzoffensive des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
19.04.2022
- 20220419 Photovoltaik Webinare - 19.04.2022 - - - FETTERMA.pdf
(PDF Datei - 83 KB)
Aus der Verbandsversammlung vom 24. März 2022
Pressemitteilung VG Nr. 2/2022
25.03.2022
Pressemitteilung VG Nr. 2/2022
25.03.2022
- VGPressemitteilung_2022-02.pdf
(PDF Datei - 220 KB)
Angrenzeranhörungen nach § 55 Landesbauordnung zentral in Merzhausen
Pressemitteilung VG Nr. 1/2022
25.03.2022
Pressemitteilung VG Nr. 1/2022
25.03.2022
- VGPressemitteilung_2022-01.pdf
(PDF Datei - 144 KB)
Bewältigung der Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine – Koordination der Angebote im Hexental
23.03.2022
23.03.2022
- Amtsblatt Tet. Angriffskrieg auf die Ukraine.pdf
(PDF Datei - 202 KB)
Öffnungszeiten des Rathauses Horben
Die Verwaltung ist ab sofort wieder am
Montag, Donnerstag vormittags von 08.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch, nachmittags von 14.00 – 18.00 Uhr
sowie Freitag vormittags von 08.00 – 12.00 Uhr
für Sie da.
Weiterhin sind wir telefonisch unter 0761-211698-0 oder per Mail unter für Sie erreichbar.
Besuche des Rathauses sollten nach wie vor auf Notwendigkeit und Dringlichkeit vorab geprüft werden. Wenn möglich, sollte Ihr Anliegen telefonisch oder per Mail geklärt werden.
Beim Besuch des Rathauses werden die Bürgerinnen und Bürgern gebeten, Mund- und Nasenschutz zu tragen und die geltenden Hygieneregeln sowie den Mindestabstand zwischen Personen einzuhalten. Dies trägt zu Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter bei.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung Horben
Die Verwaltung ist ab sofort wieder am
Montag, Donnerstag vormittags von 08.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch, nachmittags von 14.00 – 18.00 Uhr
sowie Freitag vormittags von 08.00 – 12.00 Uhr
für Sie da.
Weiterhin sind wir telefonisch unter 0761-211698-0 oder per Mail unter für Sie erreichbar.
Besuche des Rathauses sollten nach wie vor auf Notwendigkeit und Dringlichkeit vorab geprüft werden. Wenn möglich, sollte Ihr Anliegen telefonisch oder per Mail geklärt werden.
Beim Besuch des Rathauses werden die Bürgerinnen und Bürgern gebeten, Mund- und Nasenschutz zu tragen und die geltenden Hygieneregeln sowie den Mindestabstand zwischen Personen einzuhalten. Dies trägt zu Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter bei.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung Horben
Informationen für ukrainische Staatsangehörige
Інформація для громадян України
04.03.2022
Alle Informationen finden Sie hier/нижче.
Інформація для громадян України
04.03.2022
Alle Informationen finden Sie hier/нижче.
Anschreiben der VG-Bürgermeister an die Landrätin Dorothea Störr-Ritter in Sachen Verbesserung der Radwegeführung im Hexental
10.02.2022
10.02.2022
- Anschreiben_Landraetin_wegen_Verbesserun .pdf
(PDF Datei - 195 KB)
Vorvermarktung für einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss beginnt
Das schnelle Internet in der Gemeinde nimmt Speed auf
Derzeit läuft die Vorvermarktung der Glasfaser-Hausanschlüsse in den weißen Flecken in unserer Gemeinde.
Bei Fragen möchten wir Sie gerne auf die Homepage vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hinweisen. Unter dem Link https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Wirtschaft+_+Mobilitaet/horben.html könnenSie alle Informationen abrufen.
Für individuelle Fragen steht den Bürgerinnen und Bürgern eine telefonische Kontaktoption über unser Service-Telefon unter 0761 2160 6979 in der Zeit von Dienstag 14 – 16 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr oder die schriftliche Kontaktaufnahme unter zur Verfügung.
Das schnelle Internet in der Gemeinde nimmt Speed auf
Derzeit läuft die Vorvermarktung der Glasfaser-Hausanschlüsse in den weißen Flecken in unserer Gemeinde.
Bei Fragen möchten wir Sie gerne auf die Homepage vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hinweisen. Unter dem Link https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Wirtschaft+_+Mobilitaet/horben.html könnenSie alle Informationen abrufen.
Für individuelle Fragen steht den Bürgerinnen und Bürgern eine telefonische Kontaktoption über unser Service-Telefon unter 0761 2160 6979 in der Zeit von Dienstag 14 – 16 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr oder die schriftliche Kontaktaufnahme unter zur Verfügung.
- Vorvermarktung.pdf
(PDF Datei - 61 KB)
Tagesmutter – Tagesvater
Eine Aufgabe für mich?
Sie möchten Ihre Familie und Ihr Berufsleben miteinander verbinden?
Sie interessieren sich für pädagogische Themen und sind bereit sich weiterzubilden?
Sie möchten Verantwortung übernehmen und Kinder ein Stück auf ihrem Lebensweg begleiten?
Dann werden Sie jetzt Tagesmutter oder Tagesvater!
Termine für Infoveranstaltungen in Ihrer Region und Wissenswertes für zukünftige Tageseltern finden Sie unter:
www.lkbh.de/kindertagespflege
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Berliner Allee 3 - 79114 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 2187-2640 oder 0761 2187-2641 - E-Mail:
Eine Aufgabe für mich?
Sie möchten Ihre Familie und Ihr Berufsleben miteinander verbinden?
Sie interessieren sich für pädagogische Themen und sind bereit sich weiterzubilden?
Sie möchten Verantwortung übernehmen und Kinder ein Stück auf ihrem Lebensweg begleiten?
Dann werden Sie jetzt Tagesmutter oder Tagesvater!
Termine für Infoveranstaltungen in Ihrer Region und Wissenswertes für zukünftige Tageseltern finden Sie unter:
www.lkbh.de/kindertagespflege
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Berliner Allee 3 - 79114 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 2187-2640 oder 0761 2187-2641 - E-Mail:
Pressemitteilung 22. Januar 2022
Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben
Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben
- PM Denkmalschutzpreis 2022 Ausschreibung.pdf
(PDF Datei - 109 KB)
Angrenzeranhörungen nach § 55 Landesbauordnung zentral in Merzhausen
Ab dem 1. Januar 2022 hat der Bauherr bzw. dessen Planverfasser das Recht, Bauanträge auch digital einzureichen. Liegt bei der Kommune ein Bauantrag lediglich digital vor, erfolgt auch die Angrenzeranhörung digital.
Zur Optimierung der Arbeitsabläufe innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft werden deshalb die Anhörungen aller Hexentalgemeinden ausschließlich im Rathaus Merzhausen durchgeführt.
Um wiederum die Anhörungen koordinieren zu können, ist jeweils eine vorherige, telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Wie gehabt werden die Angrenzer schriftlich vom Recht der Einsichtnahme informiert. Die weiteren Details zur Einsichtnahme erhalten sie dann in dem Informationsschreiben
Ab dem 1. Januar 2022 hat der Bauherr bzw. dessen Planverfasser das Recht, Bauanträge auch digital einzureichen. Liegt bei der Kommune ein Bauantrag lediglich digital vor, erfolgt auch die Angrenzeranhörung digital.
Zur Optimierung der Arbeitsabläufe innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft werden deshalb die Anhörungen aller Hexentalgemeinden ausschließlich im Rathaus Merzhausen durchgeführt.
Um wiederum die Anhörungen koordinieren zu können, ist jeweils eine vorherige, telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Wie gehabt werden die Angrenzer schriftlich vom Recht der Einsichtnahme informiert. Die weiteren Details zur Einsichtnahme erhalten sie dann in dem Informationsschreiben
Impfungen mit Biontech und Moderna künftig in den Impfstützpunkten des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald auch ohne vorherige Terminanmeldung möglich
- Neue Termine Kreisimpfstützpunkte - 11.01.2022.pdf
(PDF Datei - 58 KB)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, in der sich das Grundstück befindet. Dies ist ab dem 1. Januar 2022 auch vollständig digital möglich (siehe unten ).
Sie müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, in der sich das Grundstück befindet. Dies ist ab dem 1. Januar 2022 auch vollständig digital möglich (siehe unten ).
- Digitaler Bauantrag Verfahrensablauf.pdf
(PDF Datei - 67 KB)
Erhebungsbeauftrage (m/w/d) gesucht !
Im kommenden Jahr 2022 findet bundesweit wieder eine Zählung der Bevölkerung sowie der
Gebäude und Wohnungen statt (Zensus).
Während der Erhebungsphase von Mai bis August 2022 werden ca. 10 Prozent der
Bevölkerung persönlich durch Erhebungsbeauftragte befragt (sog. Haushaltsbefragungen auf
Stichprobenbasis).
Die Erhebungsstelle des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sucht zur Durchführung der
Zensus-Erhebungen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte.
Im kommenden Jahr 2022 findet bundesweit wieder eine Zählung der Bevölkerung sowie der
Gebäude und Wohnungen statt (Zensus).
Während der Erhebungsphase von Mai bis August 2022 werden ca. 10 Prozent der
Bevölkerung persönlich durch Erhebungsbeauftragte befragt (sog. Haushaltsbefragungen auf
Stichprobenbasis).
Die Erhebungsstelle des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sucht zur Durchführung der
Zensus-Erhebungen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte.
- Zensus_Pressetext_ZENSUS.pdf
(PDF Datei - 53 KB)
Ablesung des Hauptwasserzählers
Sehr geehrte HauseigentümerInnen,
in diesem Jahr gibt es die Möglichkeit, den Zählerstand Ihres Hauptwasserzählers online zu übermitteln. Ihren Ablesebrief mit den Zugangsdaten haben Sie bereits per Post erhalten.
Hier geht es direkt zur Onlineanmeldung:
https://www.merzhausen.de/de/Rathaus/Verwaltungsgemeinschaft/Ablesung-Wasserzaehler
Sie haben auch die Möglichkeit, den QR-Code auf Ihrem Ablesebrief mit Ihrem Smartphone oder Tablet zu scannen. Sobald dieser erkannt wird, werden Sie automatisch auf die Seite für die Onlineanmeldung weitergeleitet.
Für Rückfragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin, die auf Ihrem Ablesebrief vermerkt ist, gerne zur Verfügung.
Sehr geehrte HauseigentümerInnen,
in diesem Jahr gibt es die Möglichkeit, den Zählerstand Ihres Hauptwasserzählers online zu übermitteln. Ihren Ablesebrief mit den Zugangsdaten haben Sie bereits per Post erhalten.
Hier geht es direkt zur Onlineanmeldung:
https://www.merzhausen.de/de/Rathaus/Verwaltungsgemeinschaft/Ablesung-Wasserzaehler
Sie haben auch die Möglichkeit, den QR-Code auf Ihrem Ablesebrief mit Ihrem Smartphone oder Tablet zu scannen. Sobald dieser erkannt wird, werden Sie automatisch auf die Seite für die Onlineanmeldung weitergeleitet.
Für Rückfragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin, die auf Ihrem Ablesebrief vermerkt ist, gerne zur Verfügung.
Schauinslandbahn ab 04.12.2021 wieder in Betrieb
Die Schauinslandbahn ist nach erfolgreicher Herbstrevision ab 04.12.2021 wieder täglich von 9.00 – 17:00 Uhr in Betrieb.
Entsprechend der aktuellen Corona Verordnung gelten ab sofort auch bei der Schauinslandbahn analog dem ÖPNV die 3G-Regelungen (geimpft, genesen, getestet).
Das Café & Restaurant Die Bergstation geht ab 04.12.2021 ebenfalls wieder in Betrieb. Das Restaurant ist mittwochs bis sonntags von 09:30 bis 17:00 Uhr und der Kiosk im Außenbereich ist montags bis sonntags ebenfalls von 09:30 bis 17:00 Uhr geöffnet (außer bei Schlechtwetter).
An der Talstation entsteht eine barrierefreie Bushaltestelle sowie ein neuer Ein- und Ausgangsbereich. Die An- und Abreise mit dem ÖPNV ist weiterhin möglich, bitte beachten Sie die Sonderfahrpläne der Buslinie 21 bis zur Talstation. Der Parkplatz ist von den Baustellenmaßnahmen nicht betroffen. Durch die Baumaßnahme kommt es zu geringfügigen Änderungen bei der Zuwegung zum Gebäude.
Voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme bis Mitte Dezember.
Weitere Informationen unter www.schauinslandbahn.de
Ihr Schauinslandbahn- Team
Die Schauinslandbahn ist nach erfolgreicher Herbstrevision ab 04.12.2021 wieder täglich von 9.00 – 17:00 Uhr in Betrieb.
Entsprechend der aktuellen Corona Verordnung gelten ab sofort auch bei der Schauinslandbahn analog dem ÖPNV die 3G-Regelungen (geimpft, genesen, getestet).
Das Café & Restaurant Die Bergstation geht ab 04.12.2021 ebenfalls wieder in Betrieb. Das Restaurant ist mittwochs bis sonntags von 09:30 bis 17:00 Uhr und der Kiosk im Außenbereich ist montags bis sonntags ebenfalls von 09:30 bis 17:00 Uhr geöffnet (außer bei Schlechtwetter).
An der Talstation entsteht eine barrierefreie Bushaltestelle sowie ein neuer Ein- und Ausgangsbereich. Die An- und Abreise mit dem ÖPNV ist weiterhin möglich, bitte beachten Sie die Sonderfahrpläne der Buslinie 21 bis zur Talstation. Der Parkplatz ist von den Baustellenmaßnahmen nicht betroffen. Durch die Baumaßnahme kommt es zu geringfügigen Änderungen bei der Zuwegung zum Gebäude.
Voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme bis Mitte Dezember.
Weitere Informationen unter www.schauinslandbahn.de
Ihr Schauinslandbahn- Team
Impfaktion der Gemeinde Horben am Samstag, 11. Dezember ab 10 Uhr in der Festhalle Horben
Gemeinsam mit dem Gesundheitszentrum Todtnau bietet die Gemeinde Horben allen Bürgerinnen und Bürgern einen spontanen und flexiblen Impftermin (Erst-, Zweit- und nach sechs (frühestens fünf) Monaten als sog. Boosterimpfung) an. Interessierte können sich am Samstag, 11. Dezember ab 10 Uhr in der Festhalle Horben von unserem Mitbürgern Dres. Sieglinde und Thomas Ahne und ihren Kollegen vom Gesundheitszentrum Todtnau mit dem Impfstoff von Moderna impfen lassen. Der Impfstoff ist zugelassen bei allen Erwachsenen, sofern keine Schwangerschaft besteht/bekannt ist. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff von Moderna zwar nur bei über Dreißigjährigen, bei der aktuellen Impfstoffknappheit kann er im Rahmen der Risikoabwägung aber auch schon ab 18 Jahren genutzt werden.
Eine Anmeldung ist zur besseren Planung nötig. Bitte melden Sie sich bis spätestens 08.12.2021
Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind, sodass wir nach dem Eingang der Anmeldungen verfahren.
Wir werden den angemeldeten Personen nach Ablauf der Anmeldefrist einen genauen Termin zuweisen. Sie erhalten dazu von der Gemeinde eine Mail oder bei telefonischer Anmeldung einen Anruf.
Mitzubringen sind
Der Impfpass wird vor Ort ausgefüllt, das QR-Zertifikat kann man bei jeder Apotheke erstellen lassen oder später im Gesundheitszentrum Todtnau.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Gemeinsam mit dem Gesundheitszentrum Todtnau bietet die Gemeinde Horben allen Bürgerinnen und Bürgern einen spontanen und flexiblen Impftermin (Erst-, Zweit- und nach sechs (frühestens fünf) Monaten als sog. Boosterimpfung) an. Interessierte können sich am Samstag, 11. Dezember ab 10 Uhr in der Festhalle Horben von unserem Mitbürgern Dres. Sieglinde und Thomas Ahne und ihren Kollegen vom Gesundheitszentrum Todtnau mit dem Impfstoff von Moderna impfen lassen. Der Impfstoff ist zugelassen bei allen Erwachsenen, sofern keine Schwangerschaft besteht/bekannt ist. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff von Moderna zwar nur bei über Dreißigjährigen, bei der aktuellen Impfstoffknappheit kann er im Rahmen der Risikoabwägung aber auch schon ab 18 Jahren genutzt werden.
Eine Anmeldung ist zur besseren Planung nötig. Bitte melden Sie sich bis spätestens 08.12.2021
- vorzugsweise per Mail an oder alternativ telefonisch unter 0761 – 2116980 an
Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind, sodass wir nach dem Eingang der Anmeldungen verfahren.
Wir werden den angemeldeten Personen nach Ablauf der Anmeldefrist einen genauen Termin zuweisen. Sie erhalten dazu von der Gemeinde eine Mail oder bei telefonischer Anmeldung einen Anruf.
Mitzubringen sind
- die ausgefüllten Aufklärungsunterlagen, wie sie auf der Homepage https://www.gz-todtnau.de zum Download bereit stehen. Sollten Sie keine Möglichkeiten haben, die Unterlagen auszudrucken, kommen Sie bitte auf die Gemeindeverwaltung zu.
- die Versichertenkarte oder bei Privatversicherten ein Ausweisdokument.
Der Impfpass wird vor Ort ausgefüllt, das QR-Zertifikat kann man bei jeder Apotheke erstellen lassen oder später im Gesundheitszentrum Todtnau.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Medieninformation vom 01. Dezember 2021
Zutritt zum Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald nur noch mit 3G-Nachweis möglich
Zutritt zum Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald nur noch mit 3G-Nachweis möglich
- Zutritt LRA nur mit 3 G - 01.12.2021.pdf
(PDF Datei - 57 KB)
Ablesung der Hauptwasserzähler
Sehr geehrte HauseigentümerInnen,
in Kürze werden wir die Jahresabrechnung für Ihren Wasser- und Abwasserverbrauch für den Veranlagungszeitraum Januar 2021 bis Dezember 2021
erstellen. Bitte lesen Sie hierzu Ihren Hauptwasserzähler am 31. Dezember
2021 ab und übermitteln Sie uns den Zählerstand. Bei einem abweichenden
Ablesedatum erfolgt eine Verbrauchshochrechnung auf den 31. Dezember
2021. Den entsprechenden Ablesebrief erhalten Sie zwischen dem 14. und
17. Dezember 2021.
Ab diesem Jahr können Sie uns Ihre Daten auch online übermitteln. Den
Link zur Onlineanmeldung sowie die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte
Ihrem Ablesebrief.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Onlineanmeldung für die Übermittlung des Zählerstandes nutzen. Dadurch erleichtern Sie uns die Bearbeitung.
Zur leichteren Orientierung haben wir nachstehend einen Wasserzähler in
der Draufsicht bei geöffnetem Deckel abgebildet. Innerhalb der Gemeinden
im Hexental sind unterschiedliche Zählermodelle im Einsatz. Die Abbildung
zeigt nur das am häufigsten vorkommende Zählermodell.
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Menner für die Gemeinden Au, Horben und
Sölden unter 0761 40161-46 und Frau Abdallah für die Gemeinden Merzhausen und Wittnau unter 0761 40161-53 gerne zur Verfügung.
Sehr geehrte HauseigentümerInnen,
in Kürze werden wir die Jahresabrechnung für Ihren Wasser- und Abwasserverbrauch für den Veranlagungszeitraum Januar 2021 bis Dezember 2021
erstellen. Bitte lesen Sie hierzu Ihren Hauptwasserzähler am 31. Dezember
2021 ab und übermitteln Sie uns den Zählerstand. Bei einem abweichenden
Ablesedatum erfolgt eine Verbrauchshochrechnung auf den 31. Dezember
2021. Den entsprechenden Ablesebrief erhalten Sie zwischen dem 14. und
17. Dezember 2021.
Ab diesem Jahr können Sie uns Ihre Daten auch online übermitteln. Den
Link zur Onlineanmeldung sowie die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte
Ihrem Ablesebrief.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Onlineanmeldung für die Übermittlung des Zählerstandes nutzen. Dadurch erleichtern Sie uns die Bearbeitung.
Zur leichteren Orientierung haben wir nachstehend einen Wasserzähler in
der Draufsicht bei geöffnetem Deckel abgebildet. Innerhalb der Gemeinden
im Hexental sind unterschiedliche Zählermodelle im Einsatz. Die Abbildung
zeigt nur das am häufigsten vorkommende Zählermodell.
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Menner für die Gemeinden Au, Horben und
Sölden unter 0761 40161-46 und Frau Abdallah für die Gemeinden Merzhausen und Wittnau unter 0761 40161-53 gerne zur Verfügung.
Zweckverband Wasserversorgung Hexental feiert 51jähriges Bestehen Verwaltungsgemeinschaft Hexental wird 50 Jahre alt
- Pressemitteilung_VG_Hexental_2021-08.pdf
(PDF Datei - 755 KB)
Presseinformation
Kontaktstelle Frau und Beruf berät zu beruflichen Fragen am 02. Dezember 2021 in Müllheim
Kontaktstelle Frau und Beruf berät zu beruflichen Fragen am 02. Dezember 2021 in Müllheim
- 2021_12_beratung_müllheim.pdf
(PDF Datei - 583 KB)
PATIENTENVERFÜGUNG ONLINE ERSTELLEN
Neues Angebot: Die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen
Neues Angebot: Die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen
- PM Patientenverfügung.pdf
(PDF Datei - 312 KB)
Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung eines erneuten Auf-flammens der Geflügelpest absolut notwendig
Veterinäre des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald raten zur Sorgfalt auch bei Hobby- und Freizeithaltungen
Veterinäre des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald raten zur Sorgfalt auch bei Hobby- und Freizeithaltungen
- 20211104 Hinweise Vorsichtsmaßnahmen Geflügelpest.pdf
(PDF Datei - 59 KB)
Serviceinformation:
Energie sparen in der Weihnachtszeit
Energie sparen in der Weihnachtszeit
- badenova Serviceinformation - Energiesparen in der Weihnachtszeit.pdf
(PDF Datei - 97 KB)
Zeitumstellung auf „Winterzeit“ bzw. Normalzeit
Am Sonntag, 31. Oktober 2021 wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt und damit von Sommer- auf Winterzeit (bzw. Normalzeit) umgestellt. Die Zeitumstellung fndet nachts um 3.00
Uhr statt.
Am Sonntag, 31. Oktober 2021 wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt und damit von Sommer- auf Winterzeit (bzw. Normalzeit) umgestellt. Die Zeitumstellung fndet nachts um 3.00
Uhr statt.
Rathaus Horben geschlossen!
Die Bediensteten des Rathauses Horben veranstalten am
Donnerstag, 30. September 2021
einen Betriebsausflug.
Das Rathaus und der Bauhof bleiben deshalb ganztägig geschlossen.
Die Bediensteten des Rathauses Horben veranstalten am
Donnerstag, 30. September 2021
einen Betriebsausflug.
Das Rathaus und der Bauhof bleiben deshalb ganztägig geschlossen.
Vorläufiges Ergebnis Bundestagswahl 2021
https://wahlergebnisse.komm.one/03/produktion/wahltermin-20210926/08315056/praesentation/index.html
https://wahlergebnisse.komm.one/03/produktion/wahltermin-20210926/08315056/praesentation/index.html
Einladung zum Bürgerworkshop Klimaschutz in Vorbereitung auf ein Klimaschutznetzwerk Hexental und Bollschweil
Der Workshop findet am Samstag, dem 16.10.2021 von 15.00-18.30 in der Möhlinhalle in Bollschweil statt.
Der Workshop findet am Samstag, dem 16.10.2021 von 15.00-18.30 in der Möhlinhalle in Bollschweil statt.
- Einladung Workshop am 16.10.21.pdf
(PDF Datei - 52 KB)
Sicher und gesund ins neue Schuljahr
Ob Unfall oder Ansteckung mit dem Coronavirus – UKBW bietet Schulkindern umfassenden Schutz
Ob Unfall oder Ansteckung mit dem Coronavirus – UKBW bietet Schulkindern umfassenden Schutz
- 20210909_PM_UKBW_Schulstart.pdf
(PDF Datei - 441 KB) - Schuelermerkblatt_2021.pdf
(PDF Datei - 707 KB)
bnNETZE informiert:
Nächtliche Spülung des Abwassernetzes und Kanalinspektion in Freiburg
Nächtliche Spülung des Abwassernetzes und Kanalinspektion in Freiburg
- badenova-Presseinfo_Abwassernetzspülung Freiburg_07.09.21.pdf
(PDF Datei - 179 KB)
Service Information Freiburg,
Energiespartipps für die kalte Jahreszeit
Energiespartipps für die kalte Jahreszeit
- badenova Serviceinformation - Energiepartipps zum richtigen Heizen.pdf
(PDF Datei - 81 KB)
Amtliche Mitteilung
Nr. 11 / 2021 - 27. August 2021
Ab 1. September wieder persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich
Nr. 11 / 2021 - 27. August 2021
Ab 1. September wieder persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich
- 210827_11_Alo_Meldung.pdf
(PDF Datei - 25 KB)
Blutspende am Mittwoch, dem 15.09.2021 in 79280 Au
- Pressemitteilung_AU_15092021.pdf
(PDF Datei - 141 KB)
Medieninformation vom 20. August 2021
Kinder brauchen beide…
Wie kann gute Elternschaft nach Trennung gelingen
Elternseminar in drei Modulen der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Müllheim ab Mitte September
Weitere Informationen erhalten Sie in der PDF Datei
Kinder brauchen beide…
Wie kann gute Elternschaft nach Trennung gelingen
Elternseminar in drei Modulen der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Müllheim ab Mitte September
Weitere Informationen erhalten Sie in der PDF Datei
- 20210820 Kinder brauchen beide - 18.08.2021 - - - FETTERMA.pdf
(PDF Datei - 57 KB)
Sicherheit im Straßenverkehr/ Präventionsveranstaltung für ältere Verkehrsteilnehmer
weitere Informationen erhalten Sie in der u. a. PDF Datei
weitere Informationen erhalten Sie in der u. a. PDF Datei
- Einladung Senioren Nr. 2.pdf
(PDF Datei - 105 KB)
ABZOCKE MIT FALSCHER FORDERUNG
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor falschen Inkassoschreiben, die derzeit vermehrt im Umlauf sind
Weitere Informationen erhaltenSie in der beigefügten PDF Datei.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor falschen Inkassoschreiben, die derzeit vermehrt im Umlauf sind
- Mit einem falschen Inkassoschreiben versucht die Firma EU Forderungs AG Verbraucherinnen und Verbraucher abzuzocken
- Aktuell sind Schreiben mit angeblichen Forderungen aus einem Vertrag mit „EUROWIN-24 EUROJACKPOT 6/24“ im Umlauf
- Betroffene sollten auf das Schreiben nicht reagieren, sondern Anzeige bei der Polizei stellen
Weitere Informationen erhaltenSie in der beigefügten PDF Datei.
- PM_Inkasso_Eurowin24.pdf
(PDF Datei - 171 KB)
Presseinformation
Kontaktstelle Frau und Beruf bietet Einblicke in fünf Unternehmen
Veranstaltungsreihe startet am Mittwoch, 22. September
Kontaktstelle Frau und Beruf bietet Einblicke in fünf Unternehmen
Veranstaltungsreihe startet am Mittwoch, 22. September
- Unternehmenseinblicke
(PDF Datei - 91 KB)
PRESSEMITTEILUNG
Helferinnen und Helfer bei Flutkatastrophen sind gesetzlich unfallversichert
Schutz besteht für ehrenamtliche Rettungskräfte, die Freiwillige Feuerwehr sowie Hilfeleistende
Helferinnen und Helfer bei Flutkatastrophen sind gesetzlich unfallversichert
Schutz besteht für ehrenamtliche Rettungskräfte, die Freiwillige Feuerwehr sowie Hilfeleistende
- PM UKBW Versicherungsschutz Hochwasser.pdf
(PDF Datei - 350 KB)
Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in Baden-Württemberg ab September 2021
- Mitteilung über die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022
(PDF Datei - 47 KB)
Änderungen des Waffengesetzes aus dem vergangenen Jahr treten nun endgültig in Kraft
Salutwaffen, Dekorationswaffen, Pfeilabschussgeräte und große Magazine müssen bis zum 1. September angemeldet oder bei der Waffenbehörde abgegeben werden
Salutwaffen, Dekorationswaffen, Pfeilabschussgeräte und große Magazine müssen bis zum 1. September angemeldet oder bei der Waffenbehörde abgegeben werden
- 20210713 Änderungen des Waffengesetzes.pdf
(PDF Datei - 60 KB)
Sehr geehrter BürgerInnen der Hexentalgemeinden und Bollschweil,
Klimaschutz wird in den Hexentalgemeinden und Bollschweil als eine zentrale Zukunftsaufgabe gesehen. Um Sie, die BürgerInnenschaft, in zukünftige Klimaschutzprozesse aktiv mit einzubeziehen, führte das Freiburger Büro endura kommunal vom 12.04 bis zum 14.05.2021 im Auftrag der Hexentalgemeinden und Bollschweil eine Haushaltsbefragung durch. Sie hatten in diesem Zeitraum Gelegenheit Ihre Wünsche, Anregungen und Interessensbereiche im Rahmen von Klimaschutzthemen online oder per Fragebogen zu übermitteln. Insgesamt haben sich 673 BürgerInnen beteiligt. Besonders großes Interesse erfahren die Themen „klimafreundliche Mobilität“, „erneuerbare Energien“ und „klimaschonendes Verhalten“. Die Auswahlmöglichkeit, ob Kommunen hinsichtlich Klimaschutz stärker zusammenarbeiten sollten, bejahten 77% der Befragten. Bereits jetzt legen viele Befragten die alltäglichen Wege mit dem eigenen Fahrrad und zu Fuß zurück. Zusätzlich wünscht sich ca. die Hälfte der Befragten eine deutliche Verbesserung der ÖPNV-Situation vor Ort. Ebenso würden sich über 50 % der Befragten gerne stärker in die kommunale Klimaschutzarbeit einbringen. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für den weiteren gemeinsamen Aufbau eines interkommunalen Klimaschutznetzwerks. In diesem Rahmen ist ein Workshop mit interessierten BürgerInnen geplant. Weitere Infos hierzu werden Sie an dieser Stelle erhalten.
Wir laden Sie herzlich ein, sich die Gesamtauswertung anzuschauen und so mehr über die Stimmungslage und Interessensbereiche zu Klimaschutzthemen der BürgerInnen der Hexentalgemeinden sowie Bollschweil zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgermeister der Gemeinden Au, Bollschweil, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau
Klimaschutz wird in den Hexentalgemeinden und Bollschweil als eine zentrale Zukunftsaufgabe gesehen. Um Sie, die BürgerInnenschaft, in zukünftige Klimaschutzprozesse aktiv mit einzubeziehen, führte das Freiburger Büro endura kommunal vom 12.04 bis zum 14.05.2021 im Auftrag der Hexentalgemeinden und Bollschweil eine Haushaltsbefragung durch. Sie hatten in diesem Zeitraum Gelegenheit Ihre Wünsche, Anregungen und Interessensbereiche im Rahmen von Klimaschutzthemen online oder per Fragebogen zu übermitteln. Insgesamt haben sich 673 BürgerInnen beteiligt. Besonders großes Interesse erfahren die Themen „klimafreundliche Mobilität“, „erneuerbare Energien“ und „klimaschonendes Verhalten“. Die Auswahlmöglichkeit, ob Kommunen hinsichtlich Klimaschutz stärker zusammenarbeiten sollten, bejahten 77% der Befragten. Bereits jetzt legen viele Befragten die alltäglichen Wege mit dem eigenen Fahrrad und zu Fuß zurück. Zusätzlich wünscht sich ca. die Hälfte der Befragten eine deutliche Verbesserung der ÖPNV-Situation vor Ort. Ebenso würden sich über 50 % der Befragten gerne stärker in die kommunale Klimaschutzarbeit einbringen. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für den weiteren gemeinsamen Aufbau eines interkommunalen Klimaschutznetzwerks. In diesem Rahmen ist ein Workshop mit interessierten BürgerInnen geplant. Weitere Infos hierzu werden Sie an dieser Stelle erhalten.
Wir laden Sie herzlich ein, sich die Gesamtauswertung anzuschauen und so mehr über die Stimmungslage und Interessensbereiche zu Klimaschutzthemen der BürgerInnen der Hexentalgemeinden sowie Bollschweil zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgermeister der Gemeinden Au, Bollschweil, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau
- Zusammenfassende Ergebnisse Haushaltsbefragung Klimaschutz Hexental
(PDF Datei - 268 KB) - Haushaltsbefragung Klimaschutz Auswertung Horben.pdf
(PDF Datei - 255 KB)
Sonderfonds Kulturveranstaltungen
17.06.2021
Bundestagsabgeordneter Matern von Marschall informiert über die Einrichtung eines Sonderfonds für Kulturveranstaltungen.
17.06.2021
Bundestagsabgeordneter Matern von Marschall informiert über die Einrichtung eines Sonderfonds für Kulturveranstaltungen.
- Sonderfonds Kulturveranstaltungen
(PDF Datei - 89 KB)
Schnelltest-Zentrum wird vom FORUM ins Foyer des Rathauses verlegt Geänderte Testzeiten ab 28. Juni 2021, Impfpass-Digitalisierung schon jetzt möglich.
15.06.2021
Nachdem sich das von der Hexental-Apotheke angebotene Schnelltest-Zentrum im Foyer des FORUM Merzhausen in den letzten Monaten äußerst gut bewährt hat, geht zwischenzeitlich dank der steigenden Impfquote die Nutzung mehr und mehr zurück. Da darüber hinaus nun auch im FORUM wieder Veranstaltungen stattfinden dürfen und auch der Bedarf hierfür sehr groß ist, wird ab Montag, den 28. Juni 2021 das bisherige Schnelltest-Zentrum vom FORUM in das Foyer des Rathauses verlegt und die Testzeiten überwiegend an die Öffnungszeiten des Merzhauser Rathauses angepasst.
Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 bis 12:15 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 12:15 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Darüber hinaus bietet die Hexental-Apotheke Testungen auch am Freitagnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr an. Termine können wie gewohnt unter www.coronagetestet.de reserviert werden. Um entsprechende Beachtung wird gebeten. Als neues Angebot bietet das Testzentrum ab sofort auch die Digitalisierung von Impfpässen an
15.06.2021
Nachdem sich das von der Hexental-Apotheke angebotene Schnelltest-Zentrum im Foyer des FORUM Merzhausen in den letzten Monaten äußerst gut bewährt hat, geht zwischenzeitlich dank der steigenden Impfquote die Nutzung mehr und mehr zurück. Da darüber hinaus nun auch im FORUM wieder Veranstaltungen stattfinden dürfen und auch der Bedarf hierfür sehr groß ist, wird ab Montag, den 28. Juni 2021 das bisherige Schnelltest-Zentrum vom FORUM in das Foyer des Rathauses verlegt und die Testzeiten überwiegend an die Öffnungszeiten des Merzhauser Rathauses angepasst.
Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 bis 12:15 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 12:15 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Darüber hinaus bietet die Hexental-Apotheke Testungen auch am Freitagnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr an. Termine können wie gewohnt unter www.coronagetestet.de reserviert werden. Um entsprechende Beachtung wird gebeten. Als neues Angebot bietet das Testzentrum ab sofort auch die Digitalisierung von Impfpässen an
Digital gut informiert - Pressemeldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
(14.06.2021)
(14.06.2021)
- Pressemeldung Digitaltag 2021
(PDF Datei - 247 KB)
Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) belohnt neue Stammkundinnen und -kunden mit Gratismonat
(08.06.2021)
Mit einer gemeinsamen Aktion wollen die baden-württembergischen Verkehrsverbünde sowie das Verkehrsministerium des Landes wieder Fahrgäste für den ÖPNV (zurück)gewinnen.
Als Anreiz für die Nutzung von Bus und Bahn gibt es deshalb jetzt den bwWillkommensbonus: 1 Jahr fahren, 1 Monat sparen.
Im RVF heißt das: Wer bis zum 15. Oktober in das Abo einsteigt, dem wird der Monatsbeitrag für Dezember 2021 erlassen – und nicht abgebucht. Wer eine Jahreskarte erwirbt, erhält einen Monat umsonst. Dies gilt auch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die RegioKarte Job neu beziehen.
Die Aktion „bwWillkommensbonus“ wendet sich neben Erwachsenen mit der RegioKarte Abo, Job, dem JobTicket BW und der RegioKarte Jahr auch an Schülerinnen und Schüler sowie Azubis, die ins SchülerAbo einsteigen.
Der Einstieg in das RegioKarten-Abonnement und in die RegioKarte Jahr ist zum 1. Juli, 1. August, 1. September, 1. Oktober und 1. November möglich – das Abo sollte jeweils bis zum 15. des Vormonats beantragt werden. Danach ist noch ein „AboSofort“ in den zwei VAG-Kundenzentren möglich.
Am einfachsten und schnellsten lässt sich das Abo der RegioKarte im Online-Portal der VAG abschließen. Diese betreut sämtliche Abo-Verträge im Auftrag des RVF. Kauft man in den Verkaufsstellen im RVF eine Jahreskarte der RegioKarte per Einmalzahlung, wird ein Monatsbetrag direkt vom Kaufbetrag abgezogen. Um in den Genuss des Freimonats zu kommen, muss die RegioKarte Jahr spätestens bis 31. Oktober mit Gültigkeit ab November 2021 gekauft werden.
„Im schwierigen Corona-Jahr 2020 waren es vor allem die Kundinnen und Kunden mit Abos, die uns die Treue gehalten und somit wirtschaftlich gestützt haben. Leider hat der lange Lockdown im Winter dieses Jahres aber auch zu vermehrten Kündigungen bei unseren Abo-Angeboten geführt.“, erklärt Florian Kurt, Geschäftsführer des RVF. „Diesen und neuen Fahrgästen möchten wir den Einstieg bei Bus & Bahn mit dem bwWillkommensbonus besonders attraktiv gestalten “.
An der Aktion teilnehmen können auch Fahrgäste, die früher bereits ein Abo der RegioKarte oder eine Jahreskarte hatten und aufgrund der Pandemie gekündigt haben. Wer allerdings sein Abo erst auf Ende Juni 2021 oder später gekündigt hat und danach wieder ein RegioKarten-Abo abschließt, kann den bwWillkommensbonus nicht erhalten.
Die Aktion „bwWillkommensbonus“ ist eine landesweite Kampagne, die alle Verbünde in Baden-Württemberg durchführen. Sie ist Teil der Kundenbindungs- und Gewinnungsmaßnahmen im Jahr 2021, zu der auch der „bwTreuebonus“ sowie der geplante „bwAbosommer“ gehören.
„Das Land Baden-Württemberg hat den ÖPNV während der Corona-Zeit massiv finanziell unterstützt. Für uns war es deshalb keine Frage, dass der RVF sich an der landesweiten Aktion beteiligt und den Gratis-Monat finanziert.“ sagt Dorothee Koch, Geschäftsführerin des RVF.
„Für uns ist klar, dass wir unsere Kraft in diesem Jahr auf die Wieder- und Neugewinnung von Fahrgästen legen müssen. Nur so können wir mittelfristig unsere Einnahmen stabilisieren.“, so Koch weiter.
Informationen zum Angebot unter www.rvf.de
(08.06.2021)
Mit einer gemeinsamen Aktion wollen die baden-württembergischen Verkehrsverbünde sowie das Verkehrsministerium des Landes wieder Fahrgäste für den ÖPNV (zurück)gewinnen.
Als Anreiz für die Nutzung von Bus und Bahn gibt es deshalb jetzt den bwWillkommensbonus: 1 Jahr fahren, 1 Monat sparen.
Im RVF heißt das: Wer bis zum 15. Oktober in das Abo einsteigt, dem wird der Monatsbeitrag für Dezember 2021 erlassen – und nicht abgebucht. Wer eine Jahreskarte erwirbt, erhält einen Monat umsonst. Dies gilt auch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die RegioKarte Job neu beziehen.
Die Aktion „bwWillkommensbonus“ wendet sich neben Erwachsenen mit der RegioKarte Abo, Job, dem JobTicket BW und der RegioKarte Jahr auch an Schülerinnen und Schüler sowie Azubis, die ins SchülerAbo einsteigen.
Der Einstieg in das RegioKarten-Abonnement und in die RegioKarte Jahr ist zum 1. Juli, 1. August, 1. September, 1. Oktober und 1. November möglich – das Abo sollte jeweils bis zum 15. des Vormonats beantragt werden. Danach ist noch ein „AboSofort“ in den zwei VAG-Kundenzentren möglich.
Am einfachsten und schnellsten lässt sich das Abo der RegioKarte im Online-Portal der VAG abschließen. Diese betreut sämtliche Abo-Verträge im Auftrag des RVF. Kauft man in den Verkaufsstellen im RVF eine Jahreskarte der RegioKarte per Einmalzahlung, wird ein Monatsbetrag direkt vom Kaufbetrag abgezogen. Um in den Genuss des Freimonats zu kommen, muss die RegioKarte Jahr spätestens bis 31. Oktober mit Gültigkeit ab November 2021 gekauft werden.
„Im schwierigen Corona-Jahr 2020 waren es vor allem die Kundinnen und Kunden mit Abos, die uns die Treue gehalten und somit wirtschaftlich gestützt haben. Leider hat der lange Lockdown im Winter dieses Jahres aber auch zu vermehrten Kündigungen bei unseren Abo-Angeboten geführt.“, erklärt Florian Kurt, Geschäftsführer des RVF. „Diesen und neuen Fahrgästen möchten wir den Einstieg bei Bus & Bahn mit dem bwWillkommensbonus besonders attraktiv gestalten “.
An der Aktion teilnehmen können auch Fahrgäste, die früher bereits ein Abo der RegioKarte oder eine Jahreskarte hatten und aufgrund der Pandemie gekündigt haben. Wer allerdings sein Abo erst auf Ende Juni 2021 oder später gekündigt hat und danach wieder ein RegioKarten-Abo abschließt, kann den bwWillkommensbonus nicht erhalten.
Die Aktion „bwWillkommensbonus“ ist eine landesweite Kampagne, die alle Verbünde in Baden-Württemberg durchführen. Sie ist Teil der Kundenbindungs- und Gewinnungsmaßnahmen im Jahr 2021, zu der auch der „bwTreuebonus“ sowie der geplante „bwAbosommer“ gehören.
„Das Land Baden-Württemberg hat den ÖPNV während der Corona-Zeit massiv finanziell unterstützt. Für uns war es deshalb keine Frage, dass der RVF sich an der landesweiten Aktion beteiligt und den Gratis-Monat finanziert.“ sagt Dorothee Koch, Geschäftsführerin des RVF.
„Für uns ist klar, dass wir unsere Kraft in diesem Jahr auf die Wieder- und Neugewinnung von Fahrgästen legen müssen. Nur so können wir mittelfristig unsere Einnahmen stabilisieren.“, so Koch weiter.
Informationen zum Angebot unter www.rvf.de
badenova öffnet wieder den persönlichen Kundenservice in Freiburg
Der regionale Energie- und Umweltdienstleister badenova öffnet am 07. Juni wieder seinen persönlichen Kundenservice am Standort Freiburg in der Tullastraße. Um die Kundinnen und Kunden sowie die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, gelten nach wie vor die bekannten Hygieneregeln.
(04.06.2021)
Der regionale Energie- und Umweltdienstleister badenova öffnet am 07. Juni wieder seinen persönlichen Kundenservice am Standort Freiburg in der Tullastraße. Um die Kundinnen und Kunden sowie die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, gelten nach wie vor die bekannten Hygieneregeln.
(04.06.2021)
- badenova-Presseinfo_Wiedereröffnung_des persönlichen_Kundenservices_02.06.2021.p df
(PDF Datei - 146 KB)
"Sonnenstrom hausgemacht - Dein Dach kann mehr!"
Photovoltaik-Aktion des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
26.05.2021
Unter dem Slogan „Sonnenstrom hausgemacht“ startet der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Rahmen seiner Klimaschutzoffensive eine Photovoltaik-Aktion mit Online-Seminaren und einer Verlosung von kostenlosen Beratungen. Bereits im Juni gibt es im Rahmen der Aktion drei kostenlose Online-Seminare zu verschiedenen Aspekten der Photovoltaik– für Einsteiger bis zur Optimierung des Eigenstromanteils. Vom 1. bis 25. Juli folgt dann eine Verlosung von 133 Photovoltaik-Beratungen. Die neutralen Beratungen werden im Auftrag des Landkreises im Herbst von der unabhängigen Energieagentur Regio Freiburg durchgeführt. Teilnehmen können Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben. Die Teilnahme erfolgt über die Website des Landkreises.
Photovoltaik-Aktion des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
26.05.2021
Unter dem Slogan „Sonnenstrom hausgemacht“ startet der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Rahmen seiner Klimaschutzoffensive eine Photovoltaik-Aktion mit Online-Seminaren und einer Verlosung von kostenlosen Beratungen. Bereits im Juni gibt es im Rahmen der Aktion drei kostenlose Online-Seminare zu verschiedenen Aspekten der Photovoltaik– für Einsteiger bis zur Optimierung des Eigenstromanteils. Vom 1. bis 25. Juli folgt dann eine Verlosung von 133 Photovoltaik-Beratungen. Die neutralen Beratungen werden im Auftrag des Landkreises im Herbst von der unabhängigen Energieagentur Regio Freiburg durchgeführt. Teilnehmen können Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben. Die Teilnahme erfolgt über die Website des Landkreises.
- Terminankündigung
(PDF Datei - 69 KB) - Sonnenstrom hausgemacht
(Word-Datei - 147 KB)
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner seit 01.05.2021 seit fünf Tagen in Folge unterschritten.
05.05.2021
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald/Gesundheitsamt stellt aufgrund von § 20 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 27. März 2021 in der ab 03. Mai 2021 gültigen Fassung für das Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald folgendes fest:
Im Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit dem 01.05.2021 und somit seit fünf Tagen in Folge unterschritten.
Die Feststellung wurde auf der Internetseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald ortsüblich bekannt gemacht.
Hinweis:
Die Rechtwirkungen des § 20 Abs. 3 Satz 2 CoronaVO treten nach § 20 Absatz 8 CoronaVO am übernächsten Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein.
05.05.2021
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald/Gesundheitsamt stellt aufgrund von § 20 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 27. März 2021 in der ab 03. Mai 2021 gültigen Fassung für das Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald folgendes fest:
Im Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit dem 01.05.2021 und somit seit fünf Tagen in Folge unterschritten.
Die Feststellung wurde auf der Internetseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald ortsüblich bekannt gemacht.
Hinweis:
Die Rechtwirkungen des § 20 Abs. 3 Satz 2 CoronaVO treten nach § 20 Absatz 8 CoronaVO am übernächsten Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein.
- Unterschreitung 50 Inzidenz
(PDF Datei - 228 KB)
Standorte der Hochwasserrückhaltebecken für Beantragung festgelegt
Aus der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hexental vom 29. April 2021
30.04.2021
Aus der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hexental vom 29. April 2021
30.04.2021
- Pressemitteilung_VG_2021-04.pdf
(PDF Datei - 0,89 MB)
Corona-Impfungen in Ehrenkirchen - Kreis der Impfberechtigten auf über 60-Jährige erweitert.
29.04.2021
Buchung: Rathaus Horben Tel.: 0761/ 211698-0
Es können nun mehr alle Personen angemeldet werden, die über 60 Jahre alt sind oder sonst zum Kreis der Impfberechtigten gehören.
Die Impfberechtigten sind auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht (siehe Link unten): Diese Personen müssen dann ergänzend die Impfbescheinigung zum Termin mitbringen.
Impftermine: Jeweils für Erst- und Zweitimpfung: 6. Mai und 17. Juni / 13. Mai und 24. Juni
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfberechtigt-bw/
29.04.2021
Buchung: Rathaus Horben Tel.: 0761/ 211698-0
Es können nun mehr alle Personen angemeldet werden, die über 60 Jahre alt sind oder sonst zum Kreis der Impfberechtigten gehören.
Die Impfberechtigten sind auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht (siehe Link unten): Diese Personen müssen dann ergänzend die Impfbescheinigung zum Termin mitbringen.
Impftermine: Jeweils für Erst- und Zweitimpfung: 6. Mai und 17. Juni / 13. Mai und 24. Juni
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfberechtigt-bw/
Pressemitteilung des Verkehrsministeriums zum Tag gegen den Lärm
27.04.2021
27.04.2021
- Pressemitteilung zum Tag des Lärms - Besserer Lärmschutz auch für den ländlichen Raum.pdf
(PDF Datei - 447 KB)
Kommunales Impfzentrum
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen eines Pilotprojekts des Landes Baden-Württemberg mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald können die Gemeinden rund um den Batzenberg/Schönberg ab 29. April 2021 in einer Gemeinschaftsaktion zusätzliche Impfungen gegen das Coronavirus in der Kirchberghalle in Ehrenkirchen anbieten.
Hierbei können an den mit den mobilen Impfteams festgelegten Terminen jeweils 200 Bürgerinnen und Bürger der Region geimpft werden. Die Terminverteilung zwischen den Gemeinden erfolgt nach dem jeweiligen Bevölkerungsanteil. Das Angebot richtet sich an Menschen aus Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Horben, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden und Wittnau, die ansonsten keine andere Möglichkeit haben, in eines der zentralen oder Kreisimpfzentren zu gelangen.
Wenn Sie 70 Jahre und älter sind gehören Sie zu dem Personenkreis, der sich Termine für die Impfungen reservieren kann. Dies ist nicht möglich, wenn Sie bereits geimpft sind oder einen anderen Impftermin haben.
Terminvergabe
Die Impftermine finden jeweils donnerstags zwischen dem 29.04.2021 und dem 03.06.2021 für die Erstimpfung statt. Die Zweitimpfung erfolgt jeweils 6 Wochen nach der Erstimpfung im Zeitraum vom 10.06.2021 bis 15.07.2021.
Terminbuchung: Rathaus Horben unter 0761 / 211698-0
WICHTIG:
Die Anmeldung wird über Ihre Wohnsitzgemeinde gesteuert.
Um für einen reibungslosen Ablauf bei der Impfung zu sorgen, bitten wir Sie weiter, eine Vorab-Registrierung auf der Internet-Seite www.impfen-bw.de durchzuführen.
Dort können Sie sich auch über die Impfung an sich informieren.
Zum Impftermin bringen Sie bitte folgendes mit:
Ihren gültigen Personalausweis
Ihre Krankenkassenkarte (wenn vorhanden)
Ihren Impfpass (wenn vorhanden)
Aktueller Medikamentenplan (wenn vorhanden)
Vorabregistrierung, Datenschutzerklärung, Einwilligungerklärung (Anamnese) und Aufklärungsbogen (siehe untenstehend)
Wir freuen uns über Ihre Bereitschaft sich impfen zu lassen. Denn je mehr Menschen geimpft sind, desto größer ist der Schutz für alle.
Vorabregistrierung
Datenschutzerklärung
Einwilligungserklärung (Anamnese)
Aufklärungsbogen
Impfaufklärung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen eines Pilotprojekts des Landes Baden-Württemberg mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald können die Gemeinden rund um den Batzenberg/Schönberg ab 29. April 2021 in einer Gemeinschaftsaktion zusätzliche Impfungen gegen das Coronavirus in der Kirchberghalle in Ehrenkirchen anbieten.
Hierbei können an den mit den mobilen Impfteams festgelegten Terminen jeweils 200 Bürgerinnen und Bürger der Region geimpft werden. Die Terminverteilung zwischen den Gemeinden erfolgt nach dem jeweiligen Bevölkerungsanteil. Das Angebot richtet sich an Menschen aus Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Horben, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden und Wittnau, die ansonsten keine andere Möglichkeit haben, in eines der zentralen oder Kreisimpfzentren zu gelangen.
Wenn Sie 70 Jahre und älter sind gehören Sie zu dem Personenkreis, der sich Termine für die Impfungen reservieren kann. Dies ist nicht möglich, wenn Sie bereits geimpft sind oder einen anderen Impftermin haben.
Terminvergabe
Die Impftermine finden jeweils donnerstags zwischen dem 29.04.2021 und dem 03.06.2021 für die Erstimpfung statt. Die Zweitimpfung erfolgt jeweils 6 Wochen nach der Erstimpfung im Zeitraum vom 10.06.2021 bis 15.07.2021.
Terminbuchung: Rathaus Horben unter 0761 / 211698-0
WICHTIG:
Die Anmeldung wird über Ihre Wohnsitzgemeinde gesteuert.
Um für einen reibungslosen Ablauf bei der Impfung zu sorgen, bitten wir Sie weiter, eine Vorab-Registrierung auf der Internet-Seite www.impfen-bw.de durchzuführen.
Dort können Sie sich auch über die Impfung an sich informieren.
Zum Impftermin bringen Sie bitte folgendes mit:
Ihren gültigen Personalausweis
Ihre Krankenkassenkarte (wenn vorhanden)
Ihren Impfpass (wenn vorhanden)
Aktueller Medikamentenplan (wenn vorhanden)
Vorabregistrierung, Datenschutzerklärung, Einwilligungerklärung (Anamnese) und Aufklärungsbogen (siehe untenstehend)
Wir freuen uns über Ihre Bereitschaft sich impfen zu lassen. Denn je mehr Menschen geimpft sind, desto größer ist der Schutz für alle.
Vorabregistrierung
Datenschutzerklärung
Einwilligungserklärung (Anamnese)
Aufklärungsbogen
Impfaufklärung
Haushaltsbefragung zum Klimaschutz im Hexental
21.04.2021
21.04.2021
- 2021_04_Fragebogen_Haushaltsbefragung_He xental.pdf
(PDF Datei - 870 KB)
Corona-Tests im FORUM Merzhausen
09.04.2021
Für Corona-Tests melden Sie sich bitte ausschließlich über www.coronagetestet.de an und wählen dann "Testzentrum Hexental" aus.
Das Testzentrum im FORUM Merzhausen wird von der Hexental-Apotheke in Merzhausen betrieben.
09.04.2021
Für Corona-Tests melden Sie sich bitte ausschließlich über www.coronagetestet.de an und wählen dann "Testzentrum Hexental" aus.
Das Testzentrum im FORUM Merzhausen wird von der Hexental-Apotheke in Merzhausen betrieben.
Nahverkehrsplan 2021 - 2026
Gemeinsame Stellungnahme
Erstellung des Nahverkehrsplans 2021 bis 2026 - Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Au, Bollschweil, Ehrenkirchen, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau.
Gemeinsame Stellungnahme
Erstellung des Nahverkehrsplans 2021 bis 2026 - Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Au, Bollschweil, Ehrenkirchen, Horben, Merzhausen, Sölden und Wittnau.
- Nahverkehrsplan_2021_Stellungnahme.pdf
(PDF Datei - 253 KB)
Die für den 25.02.21 geplante öffentliche Online-Sitzung des Gemeinderates zur Haushaltssituation der Gemeinde Horben - unter Beteiligung der Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative Langackern 2 - muss leider kurzfristig verschoben werden.
Sobald ein Alternativtermin feststeht, wird dieser öffentlich bekanntgegeben werden.
Wir bitten um Verständnis.
Vielen Dank und beste Grüße
Benjamin Kindle
1. stellv. Bürgermeister
Sobald ein Alternativtermin feststeht, wird dieser öffentlich bekanntgegeben werden.
Wir bitten um Verständnis.
Vielen Dank und beste Grüße
Benjamin Kindle
1. stellv. Bürgermeister
Corona: Zutritt zum Rathaus Horben nur mit Termin und medizinischer Maske
„Zutritt zum Rathaus Horben ausschließlich nach Terminvereinbarung und nur noch mit medizinischer Maske"
Nachdem nun in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften die Verwendung von medizinischen Masken verpflichtend vorgeschrieben ist, gilt dies - zum Schutze der Kundschaft sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - ab sofort im Rathaus Horben bis auf Weiteres ebenfalls.
Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr Rathaus -Team Horben
Hinweise zur Verwendung von Mund- und Nasenbedeckungen
„Zutritt zum Rathaus Horben ausschließlich nach Terminvereinbarung und nur noch mit medizinischer Maske"
Nachdem nun in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften die Verwendung von medizinischen Masken verpflichtend vorgeschrieben ist, gilt dies - zum Schutze der Kundschaft sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - ab sofort im Rathaus Horben bis auf Weiteres ebenfalls.
Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr Rathaus -Team Horben
Hinweise zur Verwendung von Mund- und Nasenbedeckungen
Radonvorsorgegebieten
Vorschläge zu Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg - freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung bis Mitte Februar
Umweltminister Franz Untersteller: „Es ist wichtig, sich die Risiken durch Radon bewusst zu machen und sich, wenn nötig, zu schützen.“
Insgesamt 29 Gemeinden im mittleren und südlichen Schwarzwald, darunter auch das Münstertal, sollen so genannte Radonvorsorgegebiete werden. Das schlägt das Umweltministerium nach eingehender Prüfung vor. In diesen Gemeinden ist das Risiko, dass sich Radon in Gebäuden ansammelt deutlich höher als andernorts. Radon ist ein natürliches radioaktives Gas, das Krebs verursacht.
Vor die Ausweisung der Vorsorgegebiete stellt das Umweltministerium aber eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger sollen Gelegenheit haben, sich umfassend zu informieren und zu äußern. „Radon ist in der öffentlichen Wahrnehmung erst seit kurzem ein Thema. Aber es ist wichtig, sich die Risiken bewusst zu machen und sich, wenn nötig zu schützen. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wollen wir weiter aufklären“, sagte Umweltminister Franz Untersteller.
In Radonvorsorgegebieten sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Radon an Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss zu messen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese Verpflichtung gilt für Privatpersonen zwar nicht. „Aber wer ein Haus in einem Vorsorgegebiet bewohnt, sollte sich im eigenen Interesse mit den Möglichkeiten befassen, die Radonexposition zu minimieren“, so Untersteller.
Schon regelmäßiges Lüften kann viel bewirken. Da Radon aus dem Boden kommt, sind auch Abdichtungen der Kellerräume ein gutes Mittel. Für Neubauten gelten in Radonvorsorgegebieten ohnehin strengere Vorgaben.
Wer sich ausführlich informieren will, findet auf der Internetseite des Umweltministeriums alle wichtigen Informationen. Anregungen, Kommentare und Fragen können über die eingerichtete E-Mail-Adresse bis zum 16. Februar 2021 abgegeben werden. Alle Äußerungen und Antworten der Fachleute im Ministerium sollen dann anonymisiert veröffentlicht werden.
Radon ist überall in der Umwelt vorhanden. Es kann über Spalten, Risse und undichte Fugen aus dem Boden in Gebäude eindringen und sich bei schlechter Durchlüftung in der Luft anreichern. Wissenschaftliche Studien belegen, dass schon vergleichsweise geringe Radonmengen in Gebäuden über Jahrzehnte hinweg bei den Bewohnerinnen und Bewohnern zu Lungenkrebs führen kann. Radon zählt nach dem Rauchen zu den häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. Nicht jede Region ist in gleichem Maße von der Thematik betroffen. Für einen optimalen Schutz der Bevölkerung sind in einigen Gebieten besondere Maßnahmen durchzuführen. Dazu sieht das Strahlenschutzgesetz die Ausweisung von sogenannten Radonvorsorgegebieten vor.
Um die Bevölkerung besser über die gesundheitlichen Auswirkungen durch Radon aufzuklären hat das Umweltministerium vor gut einem Jahr die Informationskampagne „Von Grund auf sicher – Radonsicher leben“ gestartet und bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt die Radonberatungsstelle Baden-Württemberg eingerichtet. Sie bietet Ratsuchenden eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ und vermittelt grundlegende Informationen zu Radon.
Die Radonberatungsstelle der LUBW ist per E-Mail oder telefonisch (0721 5600-2357) zu erreichen.
Weitere Informtionen zu diesem Thema finden Sie hier
Vorschläge zu Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg - freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung bis Mitte Februar
Umweltminister Franz Untersteller: „Es ist wichtig, sich die Risiken durch Radon bewusst zu machen und sich, wenn nötig, zu schützen.“
Insgesamt 29 Gemeinden im mittleren und südlichen Schwarzwald, darunter auch das Münstertal, sollen so genannte Radonvorsorgegebiete werden. Das schlägt das Umweltministerium nach eingehender Prüfung vor. In diesen Gemeinden ist das Risiko, dass sich Radon in Gebäuden ansammelt deutlich höher als andernorts. Radon ist ein natürliches radioaktives Gas, das Krebs verursacht.
Vor die Ausweisung der Vorsorgegebiete stellt das Umweltministerium aber eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger sollen Gelegenheit haben, sich umfassend zu informieren und zu äußern. „Radon ist in der öffentlichen Wahrnehmung erst seit kurzem ein Thema. Aber es ist wichtig, sich die Risiken bewusst zu machen und sich, wenn nötig zu schützen. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wollen wir weiter aufklären“, sagte Umweltminister Franz Untersteller.
In Radonvorsorgegebieten sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Radon an Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss zu messen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese Verpflichtung gilt für Privatpersonen zwar nicht. „Aber wer ein Haus in einem Vorsorgegebiet bewohnt, sollte sich im eigenen Interesse mit den Möglichkeiten befassen, die Radonexposition zu minimieren“, so Untersteller.
Schon regelmäßiges Lüften kann viel bewirken. Da Radon aus dem Boden kommt, sind auch Abdichtungen der Kellerräume ein gutes Mittel. Für Neubauten gelten in Radonvorsorgegebieten ohnehin strengere Vorgaben.
Wer sich ausführlich informieren will, findet auf der Internetseite des Umweltministeriums alle wichtigen Informationen. Anregungen, Kommentare und Fragen können über die eingerichtete E-Mail-Adresse bis zum 16. Februar 2021 abgegeben werden. Alle Äußerungen und Antworten der Fachleute im Ministerium sollen dann anonymisiert veröffentlicht werden.
Radon ist überall in der Umwelt vorhanden. Es kann über Spalten, Risse und undichte Fugen aus dem Boden in Gebäude eindringen und sich bei schlechter Durchlüftung in der Luft anreichern. Wissenschaftliche Studien belegen, dass schon vergleichsweise geringe Radonmengen in Gebäuden über Jahrzehnte hinweg bei den Bewohnerinnen und Bewohnern zu Lungenkrebs führen kann. Radon zählt nach dem Rauchen zu den häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. Nicht jede Region ist in gleichem Maße von der Thematik betroffen. Für einen optimalen Schutz der Bevölkerung sind in einigen Gebieten besondere Maßnahmen durchzuführen. Dazu sieht das Strahlenschutzgesetz die Ausweisung von sogenannten Radonvorsorgegebieten vor.
Um die Bevölkerung besser über die gesundheitlichen Auswirkungen durch Radon aufzuklären hat das Umweltministerium vor gut einem Jahr die Informationskampagne „Von Grund auf sicher – Radonsicher leben“ gestartet und bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt die Radonberatungsstelle Baden-Württemberg eingerichtet. Sie bietet Ratsuchenden eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ und vermittelt grundlegende Informationen zu Radon.
Die Radonberatungsstelle der LUBW ist per E-Mail oder telefonisch (0721 5600-2357) zu erreichen.
Weitere Informtionen zu diesem Thema finden Sie hier
Grundsteuer-Reform - Umsetzung ab 2025
- Grundsteuer 2025.pdf
(PDF Datei - 613 KB)
Aktuelle externe Links zur Lage
- Informationen zum neuartigen Coronavirus im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Aktuelle Informationen des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald zum Coronavirus im Landkreis
- RKI - COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Informationen vom Robert Koch Institut zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) mit Informationen zu Epidemiologie, Diagnostik, Prävention und Bekämpfungsmaßnahmen sowie externen Links zum Thema
- Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg
Sozialministerium BW
Termine in Horben
14.12.2024
Weihnachtskonzert
Weihnachtskonzert
17.12.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
17.01.2025
Neujahrsempfang
Neujahrsempfang
28.01.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
11.03.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
08.04.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
20.05.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
24.06.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung