Bundestagswahl 2025
Wahltermin: 23. Februar 2025
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, geboren am 23. Februar 2007 oder früher, Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz mindestens seit 23. November 2024 in Deutschland.
Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.
Infos für Parteien und Bewerber_innen
Kreiswahlvorschläge können bei der Kreiswahlleitung im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eingereicht werden. Für die Prüfung von Unterstützungsunterschriften von Horbener Wahlberechtigten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Infos für Ex-Horbener_innen im Ausland
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin sind alle Informationen zur Wahlteilnahme zu finden. Der Antrag zur Aufnahme in das Horbener Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei uns eingehen. Bitte beachten! Der Versand der Wahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Briefwahl
Der Online-Antrag steht ab dem 13. Januar 2025 zur Verfügung. Bitte beachten! Der Versand der Wahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Infos zum Wahlverfahren
Auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung BW gibt´s viele Infos rund um die Wahl
Kontakt
Gemeinde Horben
Wahlamt
Dorfstr. 2
79289 Horben
E-Mail:
Telefon: +49 761 211698 0
Fax: +49 761 211698 32
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, geboren am 23. Februar 2007 oder früher, Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz mindestens seit 23. November 2024 in Deutschland.
Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.
Infos für Parteien und Bewerber_innen
Kreiswahlvorschläge können bei der Kreiswahlleitung im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eingereicht werden. Für die Prüfung von Unterstützungsunterschriften von Horbener Wahlberechtigten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Infos für Ex-Horbener_innen im Ausland
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin sind alle Informationen zur Wahlteilnahme zu finden. Der Antrag zur Aufnahme in das Horbener Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei uns eingehen. Bitte beachten! Der Versand der Wahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Briefwahl
Der Online-Antrag steht ab dem 13. Januar 2025 zur Verfügung. Bitte beachten! Der Versand der Wahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Infos zum Wahlverfahren
Auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung BW gibt´s viele Infos rund um die Wahl
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Gemeinde Horben
Wahlamt
Dorfstr. 2
79289 Horben
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Telefon: +49 761 211698 0
Fax: +49 761 211698 32
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025
- 08.01.2025 Bundestagswahl am 23. Februar 2025-Versand von Briefwahlunterlagen.pdf
(PDF Datei - 39 KB) - 08.01.2025 Hinweis für Sehbehinderte.pdf
(PDF Datei - 48 KB)
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Schul- und Rathausstürmung der Haibraingeister Horben (Schmutziger Dunschtig)
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