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Leistungen > Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Onlineantrag

Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Rechnungsamt [Gemeinde Horben]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Friedhofweg 11
79249 Merzhausen
Lieferanschrift
Friedhofsweg 11
79249 Merzhausen
> Rechnungsamt [Gemeinde Horben]

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Fristen

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr
von 10 Euro ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steu-
ermarke; die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust
geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an
die Gemeinde zurückzugeben.

Hinweise

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.02.2024 freigegeben.

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