Landesfamilienpass beantragen
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.
Dies sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Insel Mainau
Voraussetzungen
Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein) mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- alleinerziehend sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Grundsicherungs-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend.
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Dorfstraße 2
79289 Horben
Lieferanschrift
Dorfstraße 2
79289 Horben
> Hauptamt [Gemeinde Horben]
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch über Kommune
Rechtsgrundlage
freiwillige Leistung
Freigabevermerk
18.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Fest der Musik23.06.2026
Gemeinderatssitzung27.06.2026 - 28.06.2026
Tauziehfest (Ausweichtermin 04.-05.07.2026)01.07.2026 - 05.07.2026
Sommerkonzerte - Vorankündigung11.07.2026
Sommerfest Skiclub Horben 23.07.2026 - 24.07.2026
Abschlussfeier 4. Klasse18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben

