Leistungen > Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Gemeinde Horben
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Dorfstraße 2
79289 Horben
Lieferanschrift
Dorfstraße 2
79289 Horben
> Gemeinde Horben
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Dorfstraße 2
79289 Horben
Lieferanschrift
Dorfstraße 2
79289 Horben
> Gemeinde Horben
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Freigabevermerk
Stand: 30.11.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
05.02.2023
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
07.02.2023
Vortrag: Welsche isch denn wohl de ächti Öpfel? Spannende Erkenntnisse aus dem Öpfelgärtli
Vortrag: Welsche isch denn wohl de ächti Öpfel? Spannende Erkenntnisse aus dem Öpfelgärtli
10.02.2023
Workshop: „Nutztiere schützen – Welche Herdenschutzmaßnahmen sind auf meinen Flächen geeignet?“
Workshop: „Nutztiere schützen – Welche Herdenschutzmaßnahmen sind auf meinen Flächen geeignet?“
16.02.2023
Schulstürmung, Haibraingeister Horben
Schulstürmung, Haibraingeister Horben
16.02.2023
Schmutzige Dunschtig, Haibraingeister Horben Narrenbaumstellen u. Abendveranstaltung
Schmutzige Dunschtig, Haibraingeister Horben Narrenbaumstellen u. Abendveranstaltung
18.02.2023
Fasnetabend, Musikverein Horben
Fasnetabend, Musikverein Horben
24.02.2023
Workshop: „Praxis Klauenpflege“
Workshop: „Praxis Klauenpflege“
01.03.2023
Vortrag: „Möglichkeiten der neuen Landschaftspflegerichtlinien“
Vortrag: „Möglichkeiten der neuen Landschaftspflegerichtlinien“