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Hilfe in Rechtsangelegenheiten

Wer Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt, aber die erforderlichen finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, kann auf Antrag Beratungshilfe erhalten.

Ist die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich, weil keine außergerichtliche Einigung zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe stellt damit das Gegenstück zur Beratungshilfe im gerichtlichen Bereich dar.

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kann auf Antrag erhalten, wer die Kosten einer Prozessführung aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Hinweis: Zur Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berufen. Andere dürfen die Rechtsberatung geschäftsmäßig nur ausüben, wenn ihnen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.

Vertiefende Informationen

Auf dem Justizportal Baden-Württemberg erhalten Sie unter "Service" weitere Informationen, Formulare und Hinweisblätter.

Freigabevermerk

05.11.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
28.12.2025
Winter-Fackelwanderung
06.01.2026
Sternsinger Aktion
11.01.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
16.01.2026
Schach Grundschulmeisterschaft
20.01.2026
Gemeinderatssitzung
23.01.2026
Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben