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  • Lebenslage
    Erbfolge
    Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen.
  • Lebenslage
    Gewillkürte Erbfolge
    Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge.
  • Lebenslage
    Vorweggenommene Erbfolge
    Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt.
  • Lebenslage
    Gesetzliche Erbfolge
    Gesetzliche Erben sind im Wesentlichen Verwandte und Ehepartner bzw.
  • Lebenslage
    Pflichtteil
    Als Erblasser können Sie durch eine Verfügung von Todes wegen selbst bestimmen, wer Sie beerben soll.
  • Lebenslage
    Erbengemeinschaft
    Gibt es im Erbfall mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft.
  • Leistung
    Ausschlagung der Erbschaft erklären ➚
    Wenn Sie Erbin oder Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
  • Leistung
    Erbschein beantragen ➚
    Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein.
  • Lebenslage
    Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge
    Der Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge erfordert keine Einigung und Eintragung im Grundbuch.
  • Leistung
    Nachlasssicherung betreiben ➚
    Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen.
  • Leistung
    Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen ➚
    Ein Vermittlungsverfahren kann sinnvoll sein, wenn es keinen zur Auseinandersetzung der Erbschaft berechtigten Testamentsvollstrecker gibt und die Auseinandersetzung mehrerer Miterbinnen und Miterben geregelt …
  • Leistung
    Erbschein einziehen ➚
    Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.
  • Leistung
    Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen ➚
    Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist.
  • Lebenslage
    Erbenansprüche
    Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch.
  • Lebenslage
    Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung
    Schrittweise Übertragung Bei dieser "klassischen Form" der Unternehmensübertragung wird ein Familienmitglied durch Schenkung oder Verkauf schrittweise an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt.
  • Lebenslage
    Erben und Vererben
    Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
  • Lebenslage
    Verfügungen von Todes wegen
    Möchten Sie die Erbfolge individuell festlegen, können Sie dies mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrages tun.
  • Lebenslage
    Ausschlagung einer Erbschaft
    Im Erbfall sollten Sie sich, bevor Sie Ihr Erbe annehmen, über alle Risiken informieren, die die Erbschaft mit sich bringt.
  • Lebenslage
    Erwerb eines Grundstücks
    Allein durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, beispielsweise eines Grundstückskaufvertrags, werden Sie noch nicht Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks.
  • Lebenslage
    Annahme einer Erbschaft
    Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten.
  • Lebenslage
    Testament
    Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen.
  • Lebenslage
    Lebensgefährten
    Eheähnliche beziehungsweise lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft Es gibt Paare, die unverheiratet zusammenleben.
  • Lebenslage
    Erbfall
    Mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin tritt der Erbfall ein.
  • Lebenslage
    Eigenhändiges Testament
    Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament.
  • Lebenslage
    Anfechtung einer letztwilligen Verfügung
    Letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des Erblassers angefochten werden.
  • Lebenslage
    Inhalt eines Testaments
    Durch ein Testament können Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen frei festlegen, wer Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes bekommen soll.
Termine in Horben
06.01.2026
Sternsinger Aktion
11.01.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
16.01.2026
Schach Grundschulmeisterschaft
20.01.2026
Gemeinderatssitzung
23.01.2026
Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
14.02.2026
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben