Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Vergabe öffentlicher Aufträge > Rechtsschutz für den Bieter

Rechtsschutz für den Bieter

  • In Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte:

Sie können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. In Baden-Württemberg ist die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingerichtet.

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe zulässig.

Die Beschwerde müssen Sie binnen einer Notfrist von zwei Wochen einlegen.

  • In Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte:

Sie können sich bei der Rechtsaufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers beschweren und wegen Verletzung von Vergabevorschriften Schadenersatzansprüche vor den ordentlichen Gerichten geltend machen, vor allem für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder die Teilnahme am Vergabeverfahren.

Setzen Sie Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten missbräuchlich ein, kann das zur Schadensersatzpflicht führen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 24.10.2023 freigegeben.

Lebenslagen

Termine in Horben
08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
30.05.2024
Fronleichnam
04.06.2024
Gemeinderatssitzung
09.06.2024
Kommunal- und Europawahlen
15.06.2024
Fest der Musik
15.06.2024
Sonnwendfeier
21.06.2024 - 23.06.2024
Sommerfest Jubiläumsabend
29.06.2024
Saisonabschluss