Rechtsschutz für den Bieter
In Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte:
Sie können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. In Baden-Württemberg ist die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingerichtet.
Gegen die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe zulässig.
Die Beschwerde müssen Sie binnen einer Notfrist von zwei Wochen einlegen.
In Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte:
Sie können sich bei der Rechtsaufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers beschweren und wegen Verletzung von Vergabevorschriften Schadenersatzansprüche vor den ordentlichen Gerichten geltend machen, vor allem für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Setzen Sie Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten missbräuchlich ein, kann das zur Schadensersatzpflicht führen.
Vertiefende Informationen
- Vergaberecht (Regierungspräsidium Karlsruhe)
Freigabevermerk
17.11.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen
- Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen
Lebenslagen
Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

