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Rechtsschutz für den Bieter

In Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte:

Sie können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. In Baden-Württemberg ist die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingerichtet.

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe zulässig.

Die Beschwerde müssen Sie binnen einer Notfrist von zwei Wochen einlegen.

In Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte:

Sie können sich bei der Rechtsaufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers beschweren und wegen Verletzung von Vergabevorschriften Schadenersatzansprüche vor den ordentlichen Gerichten geltend machen, vor allem für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder die Teilnahme am Vergabeverfahren.

Setzen Sie Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten missbräuchlich ein, kann das zur Schadensersatzpflicht führen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

17.11.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
12.04.2026
Erstkommunion in Horben
14.04.2026
Gemeinderatssitzung
21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
26.04.2026
Ü60-Treffen
01.05.2026
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
14.05.2026
Feuerwehrfest Vatertagshock