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Schifffahrt und Häfen

Für den Güterverkehr in Baden-Württemberg ist die Binnenschifffahrt von erheblicher Bedeutung.
Ihr Anteil am Gesamtaufkommen im Güterverkehr lag im Jahr 2019 bei rund 7 Prozent.
Die Gewässer werden außerdem für zahlreiche Freizeitaktivitäten genutzt.
Besondere Bedeutung für Seglerinnen und Segler sowie Motorbootfahrerinnen und Motorbootfahrer hat der Bodensee.

Auf den Wasserstraßen ist die Schifffahrt im Rahmen der geltenden Vorschriften zulässig.

Wasserstraßen sind die

  • Bundeswasserstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 530 km (Rhein von Basel bis Mannheim, Neckar und Main) und die
  • Landeswasserstraßen (Rhein zwischen Neuhausen am Rheinfall bis Basel, zahlreiche Nebengewässer des Rheins, die obere Donau bei Ulm sowie der Bodensee mit dem Rhein bis Schaffhausen).

Die Häfen sind wichtige Standorte für die Industrie und den Güterumschlag.
Im länderbezogenen Vergleich der Binnenhäfen stehen die Binnenhäfen in Baden-Württemberg beim Güterumschlag bundesweit auf Platz 2.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Bundeswasserstraßengesetz (BWaStrG)

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG):

  • § 39 Ausübung der Schifffahrt

Verordnung des Verkehrsministeriums über Häfen, Lade- und Löschplätze (HafenVO)

Freigabevermerk

27.02.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
12.04.2026
Erstkommunion in Horben
14.04.2026
Gemeinderatssitzung
21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
26.04.2026
Ü60-Treffen
01.05.2026
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben