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Gefahrgut
Als gefährliche Güter werden im Allgemeinen alle Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die
- während ihres Transports aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder
- Gesundheit und Leben von Menschen,
- die Natur oder Sachen schädigen können.
Um während des Transports, aber auch beim Be- und Entladen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für Gefahrguttransporte besondere Regelungen.
Beispielsweise müssen Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände verpacken, be- und entladen, transportieren oder daran beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der Leistungssbeschreibung.
Rechtsgrundlage
Liste der allgemein geltenden Gesetze und Verordnungen zu Gefahrguttransporten auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Freigabevermerk
Verkehrsministerium Baden-Württemberg 05.01.2024
Lebenslagen
Termine in Horben
22.11.2024
Generalversammlung
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07.12.2024
Weihnachtsmarkt
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14.12.2024
Weihnachtskonzert
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17.12.2024
Gemeinderatssitzung
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17.01.2025
Neujahrsempfang
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28.01.2025
Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
Gemeinderatssitzung
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08.04.2025
Gemeinderatssitzung
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