Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Wohnen > Besondere Wohnformen > Jugendwohnheime

Jugendwohnheime

Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die sich am Übergang von Schule und Beruf befinden. Jugendwohnheime bieten Jugendlichen in der Regel ab 15 Jahren und jungen Erwachsenen Unterkunft, wenn:

  • sie sich in einer Ausbildung befinden,
  • sie eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren,
  • sie an einer beruflichen Eingliederung teilnehmen oder
  • sie berufstätig sind.

In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:

  • Wohnen für Auszubildende mit externer Ausbildung, wenn der Schul- oder Ausbildungsort außerhalb des Heimatortes liegt und ohne eine Unterkunft die schulische oder berufliche Ausbildung gefährdet ist,
  • Wohnen und überbetriebliche Ausbildung in der Einrichtung,
  • Wohnen und sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme in der Einrichtung,
  • Sozialpädagogische Begleitung,
  • Wohnen für junge (volljährige) Berufstätige.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII):

  • § 13 Jugendsozialarbeit

Freigabevermerk

01.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine in Horben
31.10.2024
Halloween mit für die Rom-Minis
01.11.2024
Allerheiligen
01.11.2024
Herbstkonzert
02.11.2024
Herbstkonzert
03.11.2024
Herbstkonzert
19.11.2024
Gemeinderatssitzung
22.11.2024
Generalversammlung
07.12.2024
Weihnachtsmarkt