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Jugendwohnheime
Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die sich am Übergang von Schule und Beruf befinden . Jugendwohnheime bieten Jugendlichen in der Regel ab 15 Jahren und jungen Erwachsenen Unterkunft, wenn:
- sie sich in einer Ausbildung befinden,
- sie eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren,
- sie an einer beruflichen Eingliederung teilnehmen oder
- sie berufstätig sind.
In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:
- Wohnen für Auszubildende mit externer Ausbildung, wenn der Schul- oder Ausbildungsort außerhalb des Heimatortes liegt und ohne eine Unterkunft die schulische oder berufliche Ausbildung gefährdet ist,
- Wohnen und überbetriebliche Ausbildung in der Einrichtung,
- Wohnen und sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme in der Einrichtung,
- Sozialpädagogische Begleitung,
- Wohnen für junge (volljährige) Berufstätige.
Rechtsgrundlage
§ 13 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) (Jugendsozialarbeit)
Freigabevermerk
Stand: 21.08.2023
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg
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