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Jugendwohnheime
Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die sich am Übergang von Schule und Beruf befinden. Jugendwohnheime bieten Jugendlichen in der Regel ab 15 Jahren und jungen Erwachsenen Unterkunft, wenn:
- sie sich in einer Ausbildung befinden,
- sie eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren,
- sie an einer beruflichen Eingliederung teilnehmen oder
- sie berufstätig sind.
In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:
- Wohnen für Auszubildende mit externer Ausbildung, wenn der Schul- oder Ausbildungsort außerhalb des Heimatortes liegt und ohne eine Unterkunft die schulische oder berufliche Ausbildung gefährdet ist,
- Wohnen und überbetriebliche Ausbildung in der Einrichtung,
- Wohnen und sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme in der Einrichtung,
- Sozialpädagogische Begleitung,
- Wohnen für junge (volljährige) Berufstätige.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII):
- § 13 Jugendsozialarbeit
Freigabevermerk
17.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
18.09.2026Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben22.11.2026
Ü60-Treffen

