Besondere Wohnformen
Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf.
Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Damit erstreckt sich der heimrechtliche Schutz auch auf den Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärer Einrichtung auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die heimrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb solcher Wohngemeinschaften sind im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) geregelt. Vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des WTPG.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
08.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik - Förderdarlehen beantragen
- Wohngeld beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Lebenslagen
Gemeinderatssitzung
Einschulungsfeier Grundschule Horben
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
Familienwanderung Turnverein Horben
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub
Gemeinderatssitzung
Happy Halloween Haibraingeister Horben