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Besondere Arten von Stiftungen
Da Stiftungen zur Erfüllung verschiedenster Zwecke gegründet werden, wird im Wesentlichen zwischen den folgenden Arten von Stiftungen unterschieden, die sowohl rechtsfähig als auch nicht rechtsfähig ausgestaltet sein können:
- Kirchliche Stiftungen sind Stiftungen, die überwiegend kirchliche Aufgaben erfüllen und die von einer Kirche verwaltet oder beaufsichtigt werden. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein.
- Kommunale Stiftungen verfolgen einen Zweck, der im Aufgabenbereich der kommunalen Körperschaften oder Anstalten liegt, bei denen die Stiftungen errichtet sind. Sie werden von diesen Körperschaften oder Anstalten verwaltet. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Neben dem Stiftungsgesetz und gegebenenfalls dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Kommunalrecht zu beachten.
- Familienstiftungen dienen ausschließlich oder überwiegend dem Wohl einer oder mehrerer Familien. Die Rechtsaufsicht ist eingeschränkt.
- Bürgerstiftungen verfolgen in der Regel kommunale oder regionale Zwecke, werden häufig von mehreren stiftenden Personen gegründet und sind auf Zustiftung ausgerichtet.
- Unternehmensverbundene Stiftungen sind Stiftungen, die Anteile an Unternehmen halten oder ein Unternehmen selbst betreiben.
Freigabevermerk
20.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
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08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
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19.06.2025
Fronleichnam
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24.06.2025
Gemeinderatssitzung
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28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
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30.06.2025
Sommerkonzerte 2025
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03.07.2025
Sommerkonzerte 2025
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05.07.2025
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