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Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:
- ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen widmet
- die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.
Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
21.07.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
20.06.2026Fest der Musik23.06.2026
Gemeinderatssitzung01.07.2026 - 05.07.2026
Sommerkonzerte - Vorankündigung04.07.2026 - 05.07.2026
Tauziehfest "Tauziehclub Feuerstein e.V."11.07.2026
Sommerfest Skiclub Horben 23.07.2026 - 24.07.2026
Abschlussfeier 4. Klasse18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben

