Lebenslagen > Stiftungen > Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:
- ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen widmet
- die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.
Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben
Theaterabend Schachclub Horben
08.04.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
11.04.2025
Generalversammlung Haibraingeister Horben
Generalversammlung Haibraingeister Horben
27.04.2025
Erstkommunion In Horben
Erstkommunion In Horben
01.05.2025
Maiwecken, Musikverein Harmanie Horben
Maiwecken, Musikverein Harmanie Horben
17.05.2025 - 18.05.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
Verbandsrunde Schachclub Horben
20.05.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
24.05.2025 - 25.05.2025
Tauziehfest
Tauziehfest