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Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:
- ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen widmet
- die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.
Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
21.07.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
19.08.2025
Kulinarische Genusstour
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21.08.2025
"Kräuterführung"
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16.09.2025
Gemeinderatssitzung
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19.09.2025
Einschulungsfeier Grundschule Horben
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20.09.2025 - 21.09.2025
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
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26.09.2025 - 28.09.2025
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
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28.09.2025
Familienwanderung Turnverein Horben
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11.10.2025 - 12.10.2025
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub
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