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Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:
- ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen widmet
- die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.
Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
11.09.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
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30.05.2024
Fronleichnam
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04.06.2024
Gemeinderatssitzung
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09.06.2024
Kommunal- und Europawahlen
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15.06.2024
Fest der Musik
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15.06.2024
Sonnwendfeier
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21.06.2024 - 23.06.2024
Sommerfest Jubiläumsabend
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29.06.2024
Saisonabschluss
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