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Ausstellung von Ersatzpapieren
Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können.
Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung.
Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).
Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
17.08.2026Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

