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Ausstellung von Ersatzpapieren
Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können.
Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung.
Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).
Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
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06.03.2026
Generalversammlung Haibraingeister
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Landtagswahl
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20.03.2026
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
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Theaterabend Schachclub Horben
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29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
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12.04.2026
Erstkommunion in Horben
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14.04.2026
Gemeinderatssitzung
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25.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
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