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Ausstellung von Ersatzpapieren
Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können.
Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung.
Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).
Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
01.05.2026Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben14.05.2026
Feuerwehrfest Vatertagshock19.05.2026
Gemeinderatssitzung04.06.2026
Fronleichnam13.06.2026
Saisonabschluss Schachclub Horben23.06.2026
Gemeinderatssitzung27.06.2026 - 28.06.2026
Tauziehfest (Ausweichtermin 04.-05.07.2026)11.07.2026
Sommerfest Skiclub Horben

