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Ausstellung von Ersatzpapieren
Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können.
Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung.
Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).
Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
16.01.2026
Schach Grundschulmeisterschaft
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Gemeinderatssitzung
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Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
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Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
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12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
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14.02.2026
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben
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20.02.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
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24.02.2026
Gemeinderatssitzung
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