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Änderung von Einträgen
Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.
Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.
Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
- Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
- Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
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