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Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
- § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Freigabevermerk
04.12.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Unternehmenskarte
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Lebenslagen
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05.06.2025
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08.06.2025
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Fronleichnam
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28.06.2025 - 29.06.2025
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Sommerkonzerte 2025
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