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Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
- § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Freigabevermerk
24.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
- Unternehmenskarte
Lebenslagen
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Schach Grundschulmeisterschaft
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Gemeinderatssitzung
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Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
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Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
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Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben
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Verbandsrunde Schachclub Horben
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Gemeinderatssitzung
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