Lebenslagen > Führerschein > Fahrgastbeförderung
Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
- § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Freigabevermerk
04.12.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
- Unternehmenskarte
Lebenslagen
Termine in Horben
19.09.2025
Einschulungsfeier Grundschule Horben
Einschulungsfeier Grundschule Horben
20.09.2025 - 21.09.2025
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
26.09.2025 - 28.09.2025
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
28.09.2025
Familienwanderung Turnverein Horben
Familienwanderung Turnverein Horben
21.10.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
31.10.2025
Happy Halloween Haibraingeister Horben
Happy Halloween Haibraingeister Horben
01.11.2025
Allerheiligen
Allerheiligen
11.11.2025
St. Martin
St. Martin