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Mutterschutz
Frauen, die schwanger sind oder stillen brauchen im Berufsleben und in der Ausbildung besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz vor
- Kündigung bis vier Monate nach der Entbindung bzw. nach einer Fehlgeburt bis nach der zwölften Schwangerschaftswoche,
- finanziellen Einbußen und
- Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.
Es gilt für
- Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland ein Arbeitsverhältnis, ein Probearbeitsverhältnis oder einen Minijob haben oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen,
- Haushaltsgehilfinnen, Familienhelferinnen oder Heimarbeiterinnen
- Frauen, die sich in der Ausbildung befinden,
- Schülerinnen, Studentinnen soweit die Schule bzw. Hochschule die Teilnahme an Veranstaltungen bzw. Praktika verpflichtend vorgibt
- Schülerinnen, Studentinnen, die im Rahmen der Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten,
- Praktikantinnen im Sinne von § 26 des Berufsbildungsgesetzes,
- Frauen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind,
- Frauen, die als Freiwillige im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder des Bundesfreiwilligendienstgesetzes tätig sind,
- Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sind,
- Entwicklungshelferinnen und Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft, Diakonissen oder Angehörige einer ähnlichen Gemeinschaft.
Es gilt nicht für Hausfrauen und Selbständige.
Für Beamtinnen und Richterinnen gelten vergleichbare Regelungen.
Rechtsgrundlage
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 26 Andere Vertragsverhältnisse
Freigabevermerk
07.05.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- Mutterschutzlohn
Lebenslagen
Termine in Horben
01.11.2025 - 09.11.2025
Herbstkonzerte
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08.11.2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
09.11.2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
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11.11.2025
St. Martin
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18.11.2025
Gemeinderatssitzung
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13.12.2025
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
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16.12.2025
Gemeinderatssitzung
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