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Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Vertiefende Informationen

Kinderbetreuung

Freigabevermerk

Stand: 19.06.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
02.04.2024
Generalversammlung Haibraingeister Horben
07.04.2024
Erstkommunion
23.04.2024
Gemeinderatssitzung
01.05.2024
Maiwecken
08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
30.05.2024
Fronleichnam
04.06.2024
Gemeinderatssitzung
09.06.2024
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