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Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
13.08.2024
Genusstour
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10.09.2024
Gemeinderatssitzung
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13.09.2024
Einschulungsfeier
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27.09.2024 - 29.09.2024
Bezirkseinzelmeisterschaften
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08.10.2024
Gemeinderatssitzung
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08.10.2024
Generalversammlung
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31.10.2024
Halloween mit für die Rom-Minis
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01.11.2024
Allerheiligen
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