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Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 15.05.2025
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Lebenslagen
Termine in Horben
29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
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12.04.2026
Erstkommunion in Horben
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14.04.2026
Gemeinderatssitzung
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21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
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25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
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26.04.2026
Ü60-Treffen
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01.05.2026
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
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14.05.2026
Feuerwehrfest Vatertagshock
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