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Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 19.06.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
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Gemeinderatssitzung
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Fronleichnam
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