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Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
16.07.2024
Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats
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20.07.2024
Sommerkonzerte
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20.07.2024 - 21.07.2024
Tauziehfest
Tauziehfest
21.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
22.07.2024
Sommerkonzerte
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23.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
24.07.2024
Sommerkonzerte
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25.07.2024
Sommerkonzerte
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