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Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Vertiefende Informationen

Kinderbetreuung

Freigabevermerk

Stand: 23.05.2024

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
13.08.2024
Genusstour
10.09.2024
Gemeinderatssitzung
13.09.2024
Einschulungsfeier
27.09.2024 - 29.09.2024
Bezirkseinzelmeisterschaften
08.10.2024
Gemeinderatssitzung
08.10.2024
Generalversammlung
31.10.2024
Halloween mit für die Rom-Minis
01.11.2024
Allerheiligen