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Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Lebenslagen
Termine in Horben
22.11.2024
Generalversammlung
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07.12.2024
Weihnachtsmarkt
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14.12.2024
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17.12.2024
Gemeinderatssitzung
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17.01.2025
Neujahrsempfang
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