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Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Vertiefende Informationen

Kinderbetreuung

Freigabevermerk

Stand: 23.05.2024

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
16.07.2024
Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats
20.07.2024
Sommerkonzerte
20.07.2024 - 21.07.2024
Tauziehfest
21.07.2024
Sommerkonzerte
22.07.2024
Sommerkonzerte
23.07.2024
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25.07.2024
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