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Schutz geistigen Eigentums
Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.
Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.
Freigabevermerk
Stand: 08.04.2025
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
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Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
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Gemeinderatssitzung
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