Lebenslagen > Freiberufler > Freie Berufe mit Zulassungsvoraussetzungen > Schutz geistigen Eigentums
Schutz geistigen Eigentums
Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.
Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.
Freigabevermerk
Stand: 16.03.2026
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
20.06.2026Fest der Musik23.06.2026
Gemeinderatssitzung01.07.2026 - 05.07.2026
Sommerkonzerte - Vorankündigung04.07.2026 - 05.07.2026
Tauziehfest "Tauziehclub Feuerstein e.V."11.07.2026
Sommerfest Skiclub Horben 23.07.2026 - 24.07.2026
Abschlussfeier 4. Klasse18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben

