Lebenslagen > Freiberufler > Freie Berufe mit Zulassungsvoraussetzungen > Schutz geistigen Eigentums
Schutz geistigen Eigentums
Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.
Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.
Freigabevermerk
Stand: 08.04.2025
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
Feuerwehrfest Wanderhock
19.06.2025
Fronleichnam
Fronleichnam
24.06.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
Verbandsrunde Schachclub Horben
30.06.2025
Sommerkonzerte 2025
Sommerkonzerte 2025
03.07.2025
Sommerkonzerte 2025
Sommerkonzerte 2025
05.07.2025
Sommerkonzerte 2025
Sommerkonzerte 2025