Freie Berufe ohne Zulassungsvoraussetzungen
Anders als beispielsweise Ärztinnen oder Ärzte, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte oder Architektinnen oder Architekten können Sie in manchen freien Berufen arbeiten, ohne bestimmte Voraussetzungen nachweisen oder einer Kammer beitreten zu müssen.
Mit solchen freien Berufen wird vor allem der Entwicklung neuer Berufsfelder Rechnung getragen. Beispiele wären schriftstellerische Tätigkeiten wie z.B. Journalismus, Publizistik, oder künstlerische Tätigkeiten wie z.B. in der bildenden Kunst, der Regie oder im Entertainment.
Diese Berufe können ohne formal-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen ausgeübt werden. Für eine erfolgreiche Ausübung des Berufes beziehungsweise für den erfolgreichen Berufseinstieg sind eine gewisse Ausbildung oder bestimmte Fachkenntnisse nötig. Auch um steuerrechtlich als Freiberuflerin oder Freiberufler anerkannt zu werden, müssen in der Regel bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Besonderheiten gelten bei der Versicherungspflicht.
Vertiefende Informationen
- Kunst- und Kulturförderung bundesweit der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung
- Förderprogramme im Bereich Kunst und Kultur in Baden-Württemberg
Freigabevermerk
24.02.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Krankenversicherung für Freiberufler beantragen
- Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)
Lebenslagen
Fest der Musik23.06.2026
Gemeinderatssitzung01.07.2026 - 05.07.2026
Sommerkonzerte - Vorankündigung04.07.2026 - 05.07.2026
Tauziehfest "Tauziehclub Feuerstein e.V."11.07.2026
Sommerfest Skiclub Horben 23.07.2026 - 24.07.2026
Abschlussfeier 4. Klasse18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben

