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Sonstige Nutzungsarten
Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?
Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.
Vertiefende Informationen
Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks
Freigabevermerk
18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
13.08.2024
Genusstour
Genusstour
10.09.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
13.09.2024
Einschulungsfeier
Einschulungsfeier
27.09.2024 - 29.09.2024
Bezirkseinzelmeisterschaften
Bezirkseinzelmeisterschaften
08.10.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
08.10.2024
Generalversammlung
Generalversammlung
31.10.2024
Halloween mit für die Rom-Minis
Halloween mit für die Rom-Minis
01.11.2024
Allerheiligen
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