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Sonstige Nutzungsarten
Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?
Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.
Vertiefende Informationen
Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks
Freigabevermerk
18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
22.11.2024
Generalversammlung
Generalversammlung
07.12.2024
Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
14.12.2024
Weihnachtskonzert
Weihnachtskonzert
17.12.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
17.01.2025
Neujahrsempfang
Neujahrsempfang
28.01.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
11.03.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
08.04.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung