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Sonstige Nutzungsarten
Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?
Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.
Vertiefende Informationen
Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks
Freigabevermerk
18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
16.07.2024
Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats
Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats
20.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
20.07.2024 - 21.07.2024
Tauziehfest
Tauziehfest
21.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
22.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
23.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
24.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
25.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte