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Waffen
Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt. Er bedarf in der Regel einer Erlaubnis.
Umfangreiche Informationen zum Umgang mit Waffen und Munition erhalten Sie auf unseren Seiten in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Tipp: Informieren Sie sich schon vor dem Kauf einer Waffe über die maßgeblichen Vorschriften und setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Hinweis: Sie müssen Ihre Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff anderer Personen gesichert sind. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen Sie grundsätzlich nur in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahren.
Freigabevermerk
14.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Gewerbliche Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Lebenslagen
- Sicherheit und Gefahrenabwehr
- Extremismus
- Feuerwehr
- Katastrophenschutz
- Kriminalprävention
- Notfall - wie helfe ich?
- Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr
- Waffen und explosionsgefährliche Stoffe
- Weitere Informationen
Termine in Horben
17.08.2026Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

