Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Sicherheit und Gefahrenabwehr > Waffen und explosionsgefährliche Stoffe > Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe

Zu den explosionsgefährlichen Stoffen zählen unter anderem:

  • Feuerwerkskörper,
  • Schwarzpulver,
  • Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
  • Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:

  • das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
  • das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

31.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
13.12.2025
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung
28.12.2025
Winter-Fackelwanderung