Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Sicherheit und Gefahrenabwehr > Waffen und explosionsgefährliche Stoffe > Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:

  • Feuerwerkskörper,
  • Schwarzpulver,
  • Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
  • Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:

  • das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
  • das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
19.06.2025
Fronleichnam
24.06.2025
Gemeinderatssitzung
28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
30.06.2025
Sommerkonzerte 2025
03.07.2025
Sommerkonzerte 2025
05.07.2025
Sommerkonzerte 2025