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Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:
- Feuerwerkskörper,
- Schwarzpulver,
- Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
- Airbag- und Gurtstaffereinheiten.
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.
Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:
- das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
- das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.
Freigabevermerk
18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
Lebenslagen
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- Extremismus
- Feuerwehr
- Katastrophenschutz
- Kriminalprävention
- Notfall - wie helfe ich?
- Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr
- Waffen und explosionsgefährliche Stoffe
- Weitere Informationen
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