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Rechte und Pflichten des Pflegers
Das Gericht bestellt einen Ergänzungspfleger, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, aber die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind.
Dies ist der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird.
Die Rechte und Pflichten des Pflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Freigabevermerk
Stand: 19.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
- Vormundschaft und rechtliche Betreuung
- Auswahl und Aufgaben der Betreuungsperson
- Beginn der Vormundschaft
- Ende der Vormundschaft
- Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
- Folgen der Betreuung
- Rechte und Pflichten des Vormundes
- Rechtliche Betreuung
- Voraussetzungen der Betreuung
- Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
- Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
Termine in Horben
18.09.2026Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben22.11.2026
Ü60-Treffen

