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Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Damit Ihre Interessen bei Eintritt des Betreuungsfalles gewahrt werden, sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen oder eine Betreuungsverfügung verfassen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden. Beispiele sind Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten.

Für die Aufgaben, die Sie einer bevollmächtigten Person übertragen haben, darf das Gericht in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

04.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
06.03.2026
Generalversammlung Haibraingeister
08.03.2026
Landtagswahl
20.03.2026
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
12.04.2026
Erstkommunion in Horben
14.04.2026
Gemeinderatssitzung
25.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben