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Vormundschaft und rechtliche Betreuung

Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.

Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.

Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel

  • für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
  • wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

11.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
25.11.2025
Gemeinderatssitzung
13.12.2025
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung