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Überwachungsbedürftiges Gewerbe

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Während erlaubnispflichtige Gewerbe ausschließlich mit einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen, gibt es Tätigkeiten, für die zwar keine Erlaubnis erforderlich ist, die aber einer besonderen Überwachung unterliegen.

Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die nur von besonders zuverlässigen Personen ausgeführt werden sollten (zum Beispiel der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen oder Schlüsseldienste, das Betreiben von Auskunfteien und Detekteien).

Die Ausübung solcher Gewerbe ist nur Personen erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde-/ Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)

  • § 38 Überwachungsbedürftige Gewerbe

Freigabevermerk

08.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
12.07.2025
Sonnwendfeier Skiclub Horben
15.07.2025
Kulinarische Genusstour
17.07.2025
"Kräuterführung"
19.07.2025 - 20.07.2025
Saisonabschluss Schachclub Horben
25.07.2025
Abschlussfeier 4. Klasse
29.07.2025
Gemeinderatssitzung
19.08.2025
Kulinarische Genusstour
21.08.2025
"Kräuterführung"