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Erlaubnispflichtige Gewerbe

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.

Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
  • Betrieb von Taxiunternehmen
  • Finanzanlagenvermittler
  • Güterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Handwerk
  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
  • Inkassobüros
  • Krankentransporte
  • Makler
  • Pflegedienste
  • Privatkrankenanstalten
  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler

Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vol lständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 25.04.2019 freigegeben.

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
01.04.2023
Theaterabend, Schachclub Horben
10.04.2023
Erstkommunion
01.05.2023
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
06.05.2023 - 07.05.2023
Schach Verbandsrunde
18.05.2023 - 21.05.2023
Feuerwehrjubiläum – 100 Jahre FFW Horben
08.06.2023
Fronleichnam
22.06.2023
evtl. Sonnwendfeier
24.06.2023 - 25.06.2023
Tauziehfest Horben- Deutsche Meisterschaften