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Erlaubnispflichtige Gewerbe

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.

Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
  • Betrieb von Taxiunternehmen
  • Finanzanlagenvermittler
  • Güterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Handwerk
  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
  • Inkassobüros
  • Krankentransporte
  • Makler
  • Pflegedienste
  • Privatkrankenanstalten
  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler

Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vo llständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 25.04.2019 freigegeben.

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
01.05.2024
Maiwecken
08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
30.05.2024
Fronleichnam
04.06.2024
Gemeinderatssitzung
09.06.2024
Kommunal- und Europawahlen
15.06.2024
Sonnwendfeier
21.06.2024 - 23.06.2024
Sommerfest Jubiläumsabend
29.06.2024
Saisonabschluss