Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Gewerbe > Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung

Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung

Wollen Sie ein Unternehmen gründen, die Geschäftstätigkeit beenden oder den Standort Ihrer Betriebsstätte ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel an- beziehungsweise abmelden.

Hinweis: Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Achten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Auftragnehmer darauf, dass es bei der Tätigkeit nicht zu einer sogenannten "Scheinselbstständigkeit" kommt, bei der in Wahrheit doch ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird und der Auftragnehmer vom Arbeitgeber wie ein Arbeitnehmer abhängig ist. Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit.

Tipp für Handwerksbetriebe: Die Starter-Center der Handwerkskammern Baden-Württemberg bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre personen- und betriebsbezogenen Daten nur einmal anzugeben, um sie für alle Gründungsformalitäten, die für einen Handwerksbetrieb erforderlich sind, zu benutzen.

Freigabevermerk

03.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
02.11.2024
Herbstkonzert
03.11.2024
Herbstkonzert
19.11.2024
Gemeinderatssitzung
22.11.2024
Generalversammlung
07.12.2024
Weihnachtsmarkt
14.12.2024
Weihnachtskonzert
17.12.2024
Gemeinderatssitzung
17.01.2025
Neujahrsempfang