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Finanzielle Sicherung (Leistungen zur Teilhabe)

Während der Dauer der Rehabilitationsmaßnahmen können Sie in der Regel keiner Arbeit nachgehen und kein eigenes Arbeitseinkommen erzielen. Da durch die Rehabilitation keine finanziellen Nachteile oder besondere Belastungen entstehen sollen, übernimmt jeder Rehabilitationsträger die Kosten sämtlicher Sachleistungen, für die er zuständig ist.

Zusätzlich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, je nachdem, welcher Leistungsträger zuständig ist, entweder Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken- oder Übergangsgeld erhalten.

Tipp: Sollten Sie keinen Anspruch auf eine dieser Leistungen haben, weil Sie beispielsweise nicht lange genug Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Sie während Ihrer Rehabilitation Leistungen zur sozialen Sicherung erhalten.

Bei einer beruflichen Erstausbildung im Rahmen der Rehabilitation erhalten Sie, wenn Sie kein Übergangsgeld beanspruchen können, in der Regel von der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld.

Während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht in der Regel Versicherungsschutz in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Freigabevermerk

24.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
20.03.2026
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
12.04.2026
Erstkommunion in Horben
14.04.2026
Gemeinderatssitzung
21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
26.04.2026
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