Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Behinderung > Erleichterungen und Hilfen > Krankenversicherung

Krankenversicherung

Menschen mit schwerer Behinderung können einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten. Den Beitritt müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids der Schwerbehinderteneigenschaft erklären.

Das Recht zum Beitritt hängt davon ab, ob Sie, Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebenspartnerin oder ein Elternteil bestimmte Versicherungszeiten erfüllt haben oder erfüllt hat.

Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von einer Altersgrenze familienversichert bleiben.

Die Krankenkasse kann das Beitrittsrecht von Menschen mit schwerer Behinderung von einer Altersgrenze abhängig machen. Die meisten Krankenkassensatzungen sehen Altershöchstgrenzen vor, die zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr liegen.

Vertiefende Informationen

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung | BMG

Rechtsgrundlage

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):

  • § 9 Freiwillige Versicherung

Freigabevermerk

09.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
26.04.2026
Ü60-Treffen
01.05.2026
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
14.05.2026
Feuerwehrfest Vatertagshock
19.05.2026
Gemeinderatssitzung
04.06.2026
Fronleichnam
13.06.2026
Saisonabschluss Schachclub Horben