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Grenzüberschreitende Rechtssachen

Hat Ihre Schuldnerin oder Ihr Schuldner den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, können Sie ein Europäisches Mahnverfahren durchführen.
Ausgenommen davon sind Schuldnerinnen und Schuldner in Dänemark.

Überschreitet die Forderung die Höhe von 5.000 Euro nicht, können Sie auch ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen durchführen.

Diese beiden Verfahren ermöglichen es Ihnen, Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchzusetzen.

Daneben haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Forderung mit den nationalen Gerichtsverfahren (Zivilklage, gerichtliches Mahnverfahren) geltend zu machen und auf dieser Grundlage gegen Ihre Schuldnerin oder Ihren Schuldner im Ausland zu vollstrecken.

Vertiefende Informationen

Welches Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist oder welches von beiden Sie wählen können, zeigt Ihnen der Assistent auf den ejustice-Seiten der Europäischen Kommission.

Rechtsgrundlage

Zivilprozessordnung:

  • §§ 1087 ff.
  • §§ 1097 ff.

Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

Freigabevermerk

10.09.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
19.06.2025
Fronleichnam
24.06.2025
Gemeinderatssitzung
28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
30.06.2025
Sommerkonzerte 2025
03.07.2025
Sommerkonzerte 2025
05.07.2025
Sommerkonzerte 2025