Weitere Organe eines Vereins
Weitere Vereinsorgane neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit eigenen Kompetenzen ausgestattet werden. Beispiele dafür sind ein Beirat, Kuratorium oder Präsidium.
Die diesen Organen übertragenen Kompetenzen sind frei wählbar, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, vor allem nicht gegen die Vertretungsmacht des Vorstands.
In der Praxis wird häufig ein Kuratorium oder ein Beirat mit hochrangigen und klangvollen, vor allem bei Spendern zugkräftigen Namen besetzt. Dieses Organ wird mit einer genau definierten, beratenden Funktion ausgestattet. So können Kuratoriums- und Beiratsmitglieder aufgrund ihrer beruflichen Funktion mit weitergehenden Funktionen ausgestattet werden. Präsidien sind vor allem in Sportvereinen üblich.
Finanzentscheidungen können zum Beispiel auf einen gesondert zu wählenden Beirat vom Vorstand wegverlagert werden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 11.12.2023 freigegeben.
Lebenslagen
Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

