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Datenschutz im Verein
Verarbeitet ein Verein ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten oder werden diese in einem sogenannten Dateisystem gespeichert, was zum Beispiel bei strukturierten Aktensammlungen der Fall ist, gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Personenbezogene Daten sind
- die zur unmittelbaren Identifizierung einer Person erforderlichen Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum und
- alle Informationen, die sich auf eine in sonstiger Weise identifizierte oder identifizierbare Person beziehen (Familienstand, Zahl der Kinder, Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Eigentums- oder Besitzverhältnisse, persönliche Interessen, Mitgliedschaft in Organisationen, Datum des Vereinsbeitritts, sportliche Leistungen, Platzierung bei einem Wettbewerb).
Sie können in Schrift, Bild oder Tonaufnahmen vorliegen.
Es ist egal, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.
Vertiefende Informationen
- Praxisratgeber für Vereine
- Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung
- FAQ Veröffentlichung von Fotos
- FAQ Vereine
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dessen ausführliche Fassung am 09.08.2023 freigegeben.
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