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Ermittlung der Körperdosis

Einige Berufsgruppen, die während ihrer Arbeit einer ionisierenden Strahlung ausgesetzt sind, unterliegen dem beruflichen Strahlenschutz. Dies betrifft Berufsgruppen in der Medizin, in der Industrie, in Wasserwerken, im Bergbau und in Flugzeugen. Die Strahlenschutzverordnung schreibt unter anderem vor, dass für die zu überwachenden Personen die Körperdosis zu ermitteln ist. Hierfür ist die Personendosis durch ein geeignetes Messgerät, zum Beispiel einem Dosimeter, zu messen.

Die Ermittlung der Körperdosis ist nicht möglich bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung. Gründe hierfür können sein, dass das Dosimeter nicht innerhalb der vorgegebenen Frist an die Messstelle zurückgesandt wurde oder nicht auswertbar ist. In einem solchen Fall muss die zuständige Behörde für Strahlenschutz eine Ersatzdosis festlegen.

Die Vorschriften, Vorgaben und Regelungen für den beruflichen Strahlenschutz sind im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung zu finden.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlschG)

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Freigabevermerk

15.09.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

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08.02.2026
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12.02.2026
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14.02.2026
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben
20.02.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
24.02.2026
Gemeinderatssitzung
06.03.2026
Generalversammlung Haibraingeister
08.03.2026
Landtagswahl
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben