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Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz

Um in der Strahlentherapie für die Anwendung am Menschen, in der Nuklearmedizin für die Anwendung am Menschen oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin arbeiten zu dürfen, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

Zum einen muss eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung, wie zum Beispiel zur medizinischen Fachangestellten, vorliegen. Zum zweiten ist der Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse der zuständigen Behörde für Strahlenschutz nachzuweisen. Die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz muss bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragt werden.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

  • § 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

Freigabevermerk

28.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
20.03.2026
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
12.04.2026
Erstkommunion in Horben
14.04.2026
Gemeinderatssitzung
21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
26.04.2026
Ü60-Treffen