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Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz

Um in der Strahlentherapie für die Anwendung am Menschen, in der Nuklearmedizin für die Anwendung am Menschen oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin arbeiten zu dürfen, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

Zum einen muss eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung, wie zum Beispiel zur medizinischen Fachangestellten, vorliegen. Zum zweiten ist der Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse der zuständigen Behörde für Strahlenschutz nachzuweisen. Die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz muss bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragt werden.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

  • § 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

Freigabevermerk

28.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
13.12.2025
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung
28.12.2025
Winter-Fackelwanderung
20.01.2026
Gemeinderatssitzung
24.02.2026
Gemeinderatssitzung
14.04.2026
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19.05.2026
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23.06.2026
Gemeinderatssitzung