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Wertermittlung

Die Bewertung eines Unternehmens ist nicht einfach, da es den absolut richtigen Unternehmenswert nicht gibt. Um einen möglichst objektiven Unternehmenswert festzustellen, gibt es die folgenden Verfahren:

  • Ertragswertverfahren
    Dabei wird der Unternehmenswert auf Grundlage der zukünftigen Einnahmeüberschüsse und nicht auf Basis der vorhandenen Unternehmenssubstanz ermittelt. Zu diesen Einnahmeüberschüssen zählen auch verdeckte Gewinnausschüttungen.
  • Substanzwertverfahren
    Dabei wird der Substanzwert als Summe der im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden ermittelt. Betriebsnotwendiges Vermögen wird mit den Wiederbeschaffungskosten bewertet; nicht betriebsnotwendiges Vermögen mit dem zu erzielenden Veräußerungspreis. Der Wert für die Substanz des Unternehmens (z.B. Immobilien, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Fahrzeuge und Warenlager) ist nicht der Bilanz zu entnehmen.

Ein einheitliches Verfahren zur richtigen Ermittlung des Kaufpreises eines Unternehmens gibt es in der Praxis nicht. Viele Methoden kombinieren beide Verfahren. Welches Bewertungsverfahren angewendet wird, hängt vom Bewertungszweck, der Unternehmensgröße und vom vorhandenen Datenmaterial ab. Die Rechtsprechung wendet beispielsweise die Ertragswertmethode an, wenn ausscheidende Gesellschafterinnen und Gesellschafter abgefunden werden müssen. Familiengerichte berechnen wiederum für Zugewinnansprüche den Unternehmenswert aus der Hälfte von Substanz- und Ertragswert.

Tipp: Um einen fairen, einvernehmlichen Preis zu finden, sollten Sie sich beraten lassen, beispielsweise bei den regional zuständigen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern.

Vertiefende Informationen

  • Detaillierte Informationen zur Unternehmensbewertung finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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