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Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser und die Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen zu schützen beziehungsweise schon die Entstehung solcher Emissionen an der Quelle zu vermeiden.

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden dazu folgende Bereiche geregelt:

  • genehmigungsbedürftige Anlagen,
  • nicht genehmigungsbedürftige Anlagen,
  • Anlagensicherheit,
  • Beschaffenheit von Brenn- und Treibstoffen,
  • Beschaffenheit von Straßen und Schienenwegen
  • die Überwachung und Verbesserung der Luftqualität sowie
  • die Lärmminderungsplanung.

Die Errichtung und der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen , die in besonderem Maße Luftverunreinigungen oder Lärm verursachen und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung".

Im Rahmen eines Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahrens kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein. Dabei wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geprüft, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Umwelt hat.
Die festgestellten Auswirkungen müssen anschließend beschrieben und bewertet werden.

Als Betreiber einer Anlage müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrer Anlagen keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen.

Eine Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Vermeidung von schädlichen Luftschadstoffen und Vorgaben zum Lärmschutz sind enhalten in:

  • mehreren Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
  • der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

29.08.2023; Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
19.06.2025
Fronleichnam
24.06.2025
Gemeinderatssitzung
28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
30.06.2025
Sommerkonzerte 2025
03.07.2025
Sommerkonzerte 2025
05.07.2025
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