Lebenslagen > Unternehmen führen > Steuern und Abgaben > Steuerpflichten als Arbeitgeber
Steuerpflichten als Arbeitgeber
Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer, müssen Sie von deren Arbeitslohn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchenlohnsteuer einbehalten. Diese Abzüge melden Sie elektronisch beim Finanzamt an und überweisen sie dorthin.
Der Abzug richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns und den persönlichen Besteuerungsmerkmalen der beschäftigten Person, die in der elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung als Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind.
Für Teilzeitkräfte und Aushilfen gelten Besonderheiten.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Einkommensteuergesetz (EStG):
- § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
Freigabevermerk
29.10.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums
Leistungen
Lebenslagen
- Unternehmen führen
- Auslandsgeschäft
- Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz
- Betrieblicher Datenschutz
- Förderungen für bestehende Unternehmen
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
- Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung
- Register, Rollen und Verzeichnisse
- Statistik- und Berichtspflichten
- Steuern und Abgaben
- Umsatzsteuerliche Rechnungsstellung
Termine in Horben
08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
14.02.2026
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben
20.02.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
Verbandsrunde Schachclub Horben
24.02.2026
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
06.03.2026
Generalversammlung Haibraingeister
Generalversammlung Haibraingeister
08.03.2026
Landtagswahl
Landtagswahl
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
Theaterabend Schachclub Horben

