Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Sterbefall > Bestattungsarten

Bestattungsarten

Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.

Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In Baden-Württemberg sind folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
  • Tuchbestattung (insb. für Muslime)
  • Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz BW:

  • § 30 Bestattungspflicht
  • § 31 Bestattungspflichtige
  • § 32 Bestattungsart
  • § 4 Tuchbestattung
  • § 5 (Urnenfriedhöfe

Freigabevermerk

19.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
23.02.2025
Bundestagswahl
27.02.2025
Kinderfasnet Haibraingeister Horben
27.02.2025
Schul- und Rathausstürmung der Haibraingeister Horben (Schmutziger Dunschtig)
27.02.2025
Fasnacht Schemelbisser Horben
01.03.2025
Fasnachtsveranstaltung Musikverein Horben
11.03.2025
Gemeinderatssitzung
15.03.2025 - 16.03.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben