Bestattungsarten
Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.
Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In Baden-Württemberg sind ausschließlich folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:
- Erdbestattung (Die Erdbestattung ist ausschließlich die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte)
- Feuerbestattung
- Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
- Tuchbestattung (insbesondere für Muslime)
- Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)
Rechtsgrundlage
- § 30 Bestattungspflicht
- § 31 Bestattungspflichtige
- § 32 Bestattungsart
- § 4 Tuchbestattung
- § 5 Urnenfriedhöfe
Freigabevermerk
04.05.2026 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Leistungen
- Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
- Feuerbestattung beantragen
- Naturbestattung beauftragen
- Seebestattung
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
Lebenslagen
Gemeinderatssitzung01.07.2026 - 05.07.2026
Sommerkonzerte - Vorankündigung04.07.2026 - 05.07.2026
Tauziehfest "Tauziehclub Feuerstein e.V."11.07.2026
Sommerfest Skiclub Horben 20.07.2026
Kulinarische Genusstour -Horben- Münzenried23.07.2026 - 24.07.2026
Abschlussfeier 4. Klasse17.08.2026
Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben

