Lebenslagen > Sterbefall > Überführung > Überführung ins Ausland
Überführung ins Ausland
Folgende Dokumente/Unterlagen müssen Sie dabei haben:
- Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass die verstorbene Person schon vor der Beurkundung bestattet werden darf
- bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung
- bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen
- Leichenpass
Beachten Sie auch die gesetzlichen Regeln Ihres Ziellandes sowie der Länder, durch die Sie fahren .
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung
- § 43 Allgemeines
- § 44 Leichenpass
- § 46 Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis
Freigabevermerk
Stand: 19.10.2023
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
31.10.2024
Halloween mit für die Rom-Minis
Halloween mit für die Rom-Minis
01.11.2024
Allerheiligen
Allerheiligen
19.11.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
22.11.2024
Generalversammlung
Generalversammlung
07.12.2024
Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
14.12.2024
Weihnachtskonzert
Weihnachtskonzert
17.12.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung