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Überführung ins Ausland

Folgende Dokumente/Unterlagen müssen Sie dabei haben:

  • Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass die verstorbene Person schon vor der Beurkundung bestattet werden darf
  • bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung
  • bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen
  • Leichenpass

Beachten Sie auch die gesetzlichen Regeln Ihres Ziellandes sowie der Länder, durch die Sie fahren .

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz BW:

  • § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
  • § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung
  • § 43 Allgemeines
  • § 44 Leichenpass
  • § 46 Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis

Freigabevermerk

22.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
31.01.2025 - 02.02.2025
Jugendturnier Schachclub Horben
09.02.2025
Patrozinium Kath. Pfarrgemeinde Horben
14.02.2025
Apresskiparty Skiclub Horben
23.02.2025
Bundestagswahl
27.02.2025
Fasnacht Schemelbisser Horben
27.02.2025
Schul- und Rathausstürmung der Haibraingeister Horben (Schmutziger Dunschtig)
27.02.2025
Kinderfasnet Haibraingeister Horben
01.03.2025
Fasnachtsveranstaltung Musikverein Horben