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Überführung ins Ausland
Folgende Dokumente/Unterlagen müssen Sie dabei haben:
- Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass die verstorbene Person schon vor der Beurkundung bestattet werden darf
- bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung
- bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen
- Leichenpass
Beachten Sie auch die gesetzlichen Regeln Ihres Ziellandes sowie der Länder, durch die Sie fahren .
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung
- § 43 Allgemeines
- § 44 Leichenpass
- § 46 Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis
Freigabevermerk
16.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
17.08.2026Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

