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Anzeige des Sterbefalls
Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.
Für die Anzeige des Sterbefalls sind außerdem erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
- Personalausweis
der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
15.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
Lebenslagen
Termine in Horben
20.07.2026Kulinarische Genusstour -Horben- Münzenried23.07.2026
Picknickkonzert Musikverein Harmonie Horben23.07.2026 - 24.07.2026
Abschlussfeier 4. Klasse17.08.2026
Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft

