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Anzeige des Sterbefalls

Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.

Für die Anzeige des Sterbefalls sind außerdem erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
  • Personalausweis

der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.

Vertiefende Informationen

Todesfall anzeigen

Freigabevermerk

14.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
08.07.2025
Informationsveranstaltung des Pflegestützpunktes des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
12.07.2025
Sonnwendfeier Skiclub Horben
15.07.2025
Kulinarische Genusstour
17.07.2025
"Kräuterführung"
19.07.2025 - 20.07.2025
Saisonabschluss Schachclub Horben
25.07.2025
Abschlussfeier 4. Klasse
29.07.2025
Gemeinderatssitzung
19.08.2025
Kulinarische Genusstour