Überführung innerhalb Deutschlands
Mit der Überführung der Leiche innerhalb Deutschlands (zum Beispiel in ein anderes Bundesland) können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses erfüllt dann die rechtlichen Auflagen und übernimmt die Organisation der Überführung für Sie.
Voraussetzung für die Überführung ist, dass die Todesbescheinigung vorliegt; grundsätzlich ist die Beförderung erst dann zulässig, wenn der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung den Vermerk über die Eintragung in das Sterberegister trägt.
Für die Beförderung einer Leiche innerhalb des Bundeslandes ist kein Leichenpass erforderlich.
Liegt das Ziel der Überführung außerhalb des Bundeslandes und innerhalb Deutschlands (zum Beispiel ein anderes Bundesland), ist ein Leichenpass erforderlich, wenn das Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt.
Soll die Leiche zum Zwecke der Feuerbestattung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland befördert werden, muss eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
Bestattungsgesetz Baden-Wüttemberg (BestattG BW):
- § 43 Allgemeines
- § 44 Leichenpaß
- § 45 Verstorbene aus dem Ausland
- § 46 Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis
- § 47 Bestattungsfahrzeuge
Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestattVO):
- § 28 Leichenpass
- § 29 Beförderung Verstorbener im Öffentlichen Raum
Freigabevermerk
11.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

