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Überführung aus dem Ausland

Mit der Beförderung der Leiche aus dem Ausland nach Deutschland müssen Sie als befördernde Person einen Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument mitführen, das nach den geltenden Vorschriften des Herkunftslandes ausgestellt ist

Hinweis: Ist eine Leiche ohne Leichenpass oder sonstiges Dokument nach Baden-Württemberg transportiert worden, kann die weitere Beförderung zum Bestattungsort trotzdem zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Einwilligung darf von dem für den Bestattungsort zuständigen Landratsamt beziehungsweise von der Stadtverwaltung des Stadtkreises nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft erklärt werden.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrung in der Beförderung von Verstorbenen aus dem Ausland besitzt, beraten. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz (BestattG) Baden-Württemberg

  • § 45 Verstorbene aus dem Ausland

Freigabevermerk

09.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
12.04.2026
Erstkommunion in Horben
14.04.2026
Gemeinderatssitzung
21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
26.04.2026
Ü60-Treffen
01.05.2026
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
14.05.2026
Feuerwehrfest Vatertagshock
19.05.2026
Gemeinderatssitzung