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Überführung aus dem Ausland

Mit der Beförderung der Leiche aus dem Ausland nach Deutschland müssen Sie als befördernde Person einen Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument mitführen, das nach den geltenden Vorschriften des Herkunftslandes ausgestellt ist

Hinweis: Ist eine Leiche ohne Leichenpass oder sonstiges Dokument nach Baden-Württemberg transportiert worden, kann die weitere Beförderung zum Bestattungsort trotzdem zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Einwilligung darf von dem für den Bestattungsort zuständigen Landratsamt beziehungsweise von der Stadtverwaltung des Stadtkreises nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft erklärt werden.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrung in der Beförderung von Verstorbenen aus dem Ausland besitzt, beraten. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz (BestattG) Baden-Württemberg

  • § 45 Verstorbene aus dem Ausland

Freigabevermerk

04.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
08.07.2025
Informationsveranstaltung des Pflegestützpunktes des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
12.07.2025
Sonnwendfeier Skiclub Horben
15.07.2025
Kulinarische Genusstour
17.07.2025
"Kräuterführung"
19.07.2025 - 20.07.2025
Saisonabschluss Schachclub Horben
25.07.2025
Abschlussfeier 4. Klasse
29.07.2025
Gemeinderatssitzung
19.08.2025
Kulinarische Genusstour