Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende
Wohngeld
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn Ihnen Leistungen nach dem BAföG dem Grunde nach zustehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich kein BAföG erhalten, weil Ihr eigenes Einkommen oder das Ihrer Eltern zu hoch ist.
Sie können jedoch Wohngeld beantragen, wenn Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben, zum Beispiel weil Sie die Altersgrenze überschritten haben oder über die Regelstudienzeit hinaus studieren.Voraussetzung ist immer, dass die Wohnung Ihr Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist; ein Hauptwohnsitz gilt hierfür als Indiz.
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für eine Sozialmietwohnung. Dadurch haben Sie aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.
Tipp: Auskünfte zum Wohngeld erhalten Sie bei den Wohngeldbehörden bei den Landkreisen, Stadtkreisen und Großen Kreisstädten. Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei den Gemeinden.
Freigabevermerk
15.04.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
- Studium
- Ausländische Studierende
- Beendigung des Studiums
- Immatrikulation
- Soziale Fragen
- Studienfinanzierung
- Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums
- Studium im Ausland
- Studium in Baden-Württemberg
- Weiterführende Informationen und Links
- Zugang zum Studium
- Zulassung zum Studienplatz
Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

